„Wunder gibt es immer wieder“, hat schon Katja Ebstein gesungen. Und mit diesem Song könnte der Textdichter eigentlich auch Ahrensburg meinen, die größte Stadt im Kreise Stormarn, die man das Schilda des Nordens nennt. Ja, meine lieben Mitbürger, nicht nur Alice lebte im Wunderland, sondern auch wir Einwohner von Ahrensburg tun das.
Wie ich bereits auf Szene Ahrensburg berichtet habe, will Bauamtsdirektor Peter Kania unter dem Rathaus-Erweiterungsbau eine Tiefgarage bauen. Weil der Traum von einer Utopia-Tiefgarage unter dem Stormarnplatz inzwischen ja ausgeträumt ist. Und so erfährt der Bürger heute im 3. Buch Abendblatt: „Rathausanbau wird deutlich teurer“. Was bedeutet: 700.000 Euro mehr für eine Tiefgarage, die unter dem Gebäude entstehen soll.
Zur Utopia-Tiefgarage erklärt Amtsleiter Kania in der Zeitung: „’Es war vorgesehen, in der Garage auch Plätze für die Mitarbeiter der Verwaltung vorzuhalten.’“ Und der Mann informiert darüber, dass es verbindliche Vorgaben gibt, wie viele Stellplätze die Verwaltung für Mitarbeiter und Besucher vorhalten muss. Der Leser erfährt: „Die Landesbauordnung schreibe einen Parkplatz je 45 Quadratmeter Nutzfläche vor. Derzeit verfüge das Rathaus über rund 2500 Quadratmeter Nutzfläche, was einen Bedarf von 55,5 Stellplätzen bedeute.“
Ich halte fest: Es werden 55,5 Stellplätze benötigt, für die der Bürger 700.000 Euro zahlen soll. Kapieren Sie das? Denn laut dem von der Stadt Ahrensburg vorgelegten Parkraumgutachten gibt es in der Innenstadt schon heute so viele überflüssige Parkplätze, dass die Verwaltung sie abbaut und Parklets in die Parklücken stellt!
Ich bin mir sicher: Die Landesbauordnung schreibt nicht vor, dass die Parkplätze für den Rathaus-Anbau sich auch unter dem Rathaus befinden müssen – schließlich wären sie in der Utopia-Tiefgarage auch nicht unter dem Verwaltungsgebäude. Darum mein Antrag an die Stadtverordneten:
Die Stadt Ahrensburg mietet in den Parkhäusern, wo es mehr als genug freie Stellplätze gibt, die 55,5 Stellplätze, die für privilegierte Rathausmitarbeiter und Besucher benötigt werden. Und die städtischen Mitarbeiter und ihre Gäste, die dort parken, zahlen dafür eine Parkgebühr in die Stadtkasse ein.
Hat jemand dazu noch eine Frage…?
Wo ist das Problem? Einfach die 90 gesperrten Parkplätze unter dem Rathausplatz freiklagen. Es soll Anwälte geben, die sowas können.
Der Steuerzahler muss also für etwas bezahlen, was ihm selbst verwehrt bleibt. Das fühlt & hört sich nicht besonders fair an…
Ist vielleicht einmal diskutiert worden, Parkplätze neben den Schreibtischen einzurichten?
Da stehen doch schon Liegen für den Mittagsschlaf
So ganz allmählich bekomme ich das Gefühl, dass der Herr Kania sich mal in eine Sprechstunde begeben sollte: https://www.therapie.de/psychotherapie/-ort-/ahrensburg/
Die teuersten Parkplätze der Stadt sind die Sessel im Rathaus: Angefangen vom Sessel des Bürgermeisters geht es weiter zum Sessel des Bauamtsleiters, dem Sessel des Fachdienstleiters Straßenwesen und dem Sessel der vormaligen Bauamtsleiterin bis hin zum Ruhesessel des City-Managers.
Offensichtlich vertraut die Verwaltung ihrem eigenen Parkraumgutachten selber nicht, verlangt dies aber von der Politik und den Bürgern. Also sollten in der Konsequenz natürlich die angeblichen freien Parkplätze auch von den Mitarbeitern der Verwaltung genutzt werden. Falls diese keine finden sollten, können Sie sich ja gerne bei Herrn Kania beschweren! Außerdem macht Herr Kania einen Gedankenfehler: die Streichung der Tiefgarage erspart dem Ahrensburger Haushalt für dessen Bau zwischen acht bis zehn Millionen Euro. Und die 700.000 haben wir ja soeben auch gestrichen.
“Die Stadt Ahrensburg mietet in den Parkhäusern, wo es mehr als genug freie Stellplätze gibt, die 55,5 Stellplätze, die für privilegierte Rathausmitarbeiter und Besucher benötigt werden. Und die städtischen Mitarbeiter und ihre Gäste, die dort parken, zahlen dafür eine Parkgebühr in die Stadtkasse ein.”
Ahrensburger Geschäftsleute mussten sich dort übrigens für teures Geld einmieten, um ihre Plicht zur Schaffung privater Stellplätze abzulösen.
Dem Vernehmen nach müssen die privilegierten Mitarbeiter, die in der Rathaustiefgarage parken, eine Anerkennungsgebühr bezahlen, die Stadtverordneten allerdings nicht.
Dass es unbeschränkt freie Parkplätze in den beiden Hochgaragen am Woldenhorn/alter Meierei gibt, haben die Gutachter zutreffend ermittelt.
In der öffentlichen Diskussion und in den Ausschussberatungen ist allerdings bislang der eklatante Preisunterschied zwischen den Tickets aus den Parkscheinautomaten und dem Parkhaustarif nie thematisiert worden.
Zwei Stunden am Straßenrand kosten bislang € 1,50, im Parkhaus mehr als doppelt so viel; – nämlich € 3,60 und wenn man dort 2 Stunden und drei Minuten parkt, kostet es gleich € 4,50 !
Die hochbezahlten Parkplatzzähler (Gutachter) sollten eigentlich die Grundregel aller Parkraumbewirtschaftung kennen und vorgeschlagen haben; – nämlich dass ebenerdiges Parken und am Straßenrand teurer sein muss, als im Parkhaus….
…und Flupp, schon sind die Parkhäuser voll und am Straßenrand findet man viel leichter und fast immer einen freien Platz.
Nun dürfen aber bei uns nicht alle Parkplätze soviel wie in der Hamburger City kosten oder in den privaten Parkhäusern in Ahrensburg.
Also müssten die Parkhausgebühren quer subventioniert werden mit einem Teil den Parkschein-Einnahmen; – und damit das für den Kämmerer kein Verlustgeschäft wird, könnte man die Parkscheingebühren ja moderat erhöhen.
Aber damit das erreicht wird, müsste die Verwaltung ja mit den Geschäftsleuten und Unternehmern sprechen.
Das hat die Verwaltung aber in den letzten Jahren nicht getan; – wie unlängst auf den Bürgermeister-Kandidaten-Vorstellungen immer wieder beklagt wurde.
Dazu ist bei dem chronischen Personalmangel und dem extrem hohen Krankenstand -wie man hört- keine Zeit.
Der Citymanager (voller Elan und von den Querelen der Vergangenheit unbelastet) könnte der Attraktivität unserer Innenstadt einen gewaltigen Schub verleihen, wenn er diesen Vorschlag aufgreifen würde.
Ob ihm das überhaupt gestattet würde, ist allerdings fraglich; – wo käme eine (sozialistische ?) Verwaltung denn hin, wenn sie freien Unternehmern bei der “Gewinnmaximierung” hilft ?
In der Landesbauordnung wird unter §50 zur erforderlichen Anzahl der Stellplätze nichts weiter gesagt, außer dass diese in ausreichender Anzahl vorhanden sein müssen; dass aber gegen eine Ausgleichszahlung auf die Schaffung eben dieser Stellplätze verzichtet werden kann.
Der ursprünglich vorhandene Stellplatzerlass vom 9.2.1996 wurde ersatzlos aufgehoben.
Die Angabe eines Stellplatzes je 45 qm Nutzfläche entstammt jedoch diesem aufgehobenem Stellplatzerlass.
Eine örtliche Bauvorschrift über Stellplätze gibt es m.W.n. nicht.
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true
https://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/sh/stpl_ges.htm
https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/StellplaetzeCarportsGaragenRechtlicheBewertung.pdf