Versuchen Sie mal, einen Tag lang auf dem Rathausplatz von Ahrensburg zu parken, ohne dass Sie dafür ein Ticket aus dem Automateng gezogen haben! Sie werden sehen: Die städtischen Überwachungskräfte werden Ihr Auto entdecken und Ihnen ein saftiges Knöllchen an die Windschutzscheibe stecken. Das vorab.
Und dann parkt jemand schon jahrelang ununterbrochen auf dem kleinen städtischen Parkplatz am Wulfsdorfer Weg, wo gerade der Deppenkreisel gebaut wird. Und das Fahreug ist ein Lastwagen mit der Aufschrift “Biobaba”, bei dem der TÜV schon seit Mai 2021 abgelaufen ist. Sollte dort zufälligerweise mal ein Streifenwagen vorbeikommen, dann wird das den Halter ein Bußgeld kosten. Und spätestens, wenn das Auto zum TÜV fährt, wird ein Bußgeld fällig. Aber: Die Überwachungskräfte der Stadt interessieren sich dafür nicht. Weil sie ja nach Parksündern in der City fahnden. Und die Polizei wird wohl kaum dort kontrollieren.
Wenn das betreffende Fahrzeug keine gültige TÜV-Plakette mehr hat, darf es nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden und die Haftpflichtversicherung greift auch nicht mehr. Also wird der Eigner seinen Wagen zum TÜV abschleppen lassen müssen.
Und dann steht auf demselben städtischen Parkplatz auch schon seit geraumer Zeit eine Oldtimer-Feuerwehr. Warum die dort seit Monaten auf einem öffentlichen Parkplatz parkt, weiß ich nicht. Vielleicht wartet der Eigentümer darauf, dass dort mal ein Feuer ausbricht, das er dann löschen kann? Vielleicht in der gegenüberliegenden Selma-Lagerlöf-Schule? Oder im Alfred-Rust-Saal?
Ich frage mich: Warum ist es für die Stadt nicht möglich, die Parkzeit auf diesem Parkplatz mit Parkscheibe einzuschränken? Schließlich parken hier Bürger, die an die dortigen Glas- und Papiercontainer müssen, genauso wie Besucher der Selma-Lagerlöf-Schule und des Alfred-Rust-Saales. Und dass dort auch ein Gartenbaubetrieb regelmäßig seinen betrieblichen Fuhrpark abstellt, finde ich auch nicht gerade passend. Da könnte wohl nur ein Ticketautomat für Abhilfe sorgen.
Für viele Lkw ist das Dauerparken im Wohngebiet untersagt. Denn gemäß § 12 Abs. 3a StVO dürfen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht innerorts in reinen Wohngebieten parken. Diese Vorschrift gilt zudem auch für Sonn- und Feiertage.
Aber die StVO gilt nicht in Ahrensburg (Ende der Satire)