Auf der 1. Seite vom 3. Buch Abendblatt findet der Leser heute eine Anzeige. Die ist redaktionell gestaltet und informiert darüber: “Hotel Waldesruh am See in Aumühle ist in neuen Händen”. Und das geht gar nicht.
Diese redaktionell aufgemachte Werbung ist nämlich nicht mit dem Hinweis “Anzeige” gekennzeichnet. Was nicht nur presserechtlich unzulässig ist, sondern es verstößt auch gegen das Wettbewerbsgesetz (UWG).
An dieser Stelle könnte jetzt der Anzeigenleiter der Zeitung einwenden: “Das ist doch gar keine Anzeige – das ist ein redaktioneller Beitrag im Stormarnteil vom Hamburger Abendblatt!”
Das kann aber nicht sein. Zum einen liegt Aumühle nicht in Stormarn sondern im Kreis Herzogtum Lauenburg. Und des weiteren stammt auch die neue Pächterin des Hotels nicht aus Stormarn, sondern sie kommt aus Norderney, was bekanntlich auch keine Insel im Verbreitungsgebiet der Regionalausgabe vom Abendblatt ist. Und deshalb kann es sich hier auch nicht um einen Redaktionsbeitrag handeln, sondern es kann nur eine Anzeige sein, weil man im Sachsenwald auch Gäste aus den Kreis Stormarn begrüßen möchte.
Ahnt jetzt vielleicht jemand, warum immer mehr Leser in Stormarn vom Abendblatt abspringen…?