Wie kleine Kinder von ihren Eltern als “Bettelkinder” in der breiten Öffentlichkeit präsentiert werden

Wenn ein Fotograf in eine Kita oder Schule kommt und dort ein Foto einer Gruppe oder Klasse macht, dann darf er das Kinderfoto nicht verbreiten, ohne dass alle Eltern ihre Einverständniserklärung abgegeben haben. Was meint: Das Foto darf nicht an alle Eltern geschickt werden als Angebot zum Kauf, wenn auch nur ein Elternteil eines abgelichteten Kindes dem widerspricht.

Abbildung frei nach Abendblatt

Noch härter ist es bei Fotos mit Kindern, die in den Medien veröffentlicht werden: Ohne eindeutige Zustimmung der Eltern läuft da gar nichts. Und deshalb haben die Eltern der Ahrensburger Kleinkinder, die heute im 3. Buch Abendblatt genauso wie auch online (siehe Abbildung!) abgebildet werden, dazu ausdrücklich ihre Genehmigung gegeben. Und ich frage mich: Warum haben sie das getan…?

Ist es den Eltern nicht peinlich, wenn sie ihre Kinder vorführen, weil die Unterbringung in einer Kita möglicherweise teurer wird? Will man mit den Kleinen vielleicht das Mitleid der Leser erzielen? Hätte es nicht genügt, wenn allein die Eltern an die Öffentlichkeit gegangen wären? 

Unterzeile des Fotos: „Eltern von Krippen-, Elementar- und Hortkindern wie hier in Ahrensburg fordern Verbesserungen bei der Kita-Reform. Foto: Petra Sonntag“. Und ich fordere die Eltern auf, dass sie ihre Kinder nicht wie Schutzschilder vor möglichen Kosten vor sich her schieben sollen. Glauben sie vielleicht, dass durch das öffentliche Zurschaustellen ihrer Sprösslinge keine Kostenerhöhung erfolgt?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 5. Februar 2020

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