Wer in Ahrensburg lebt und/oder Szene Ahrensburg liest, der weiß: Der 1. April ist in Ahrensburg öfter, fällt also auch auf andere Tage im Jahr. So zum Beispiel auf den 9. Januar 2017, der heute auf dem Kalender steht. Und heute sah ich ein Schild. Das steht in der verschimmelten Sklavenhändlerstraße vor der Einfahrt zum Akazienstieg. Und der Fußgänger reibt sich verwundert die Augen: Der Durchgang durch den Akazienstieg ist für Fußgänger gesperrt – siehe die Abbildung!
Hä…? Der Akazienstieg ist zwar eine Sackgasse, aber vom Akazienstieg gehen zwei Fußgängerwege ab, die zu anderen Straßen bis hin zum Reesenbütteler Redder führen! Und diese Straßen sind auch nicht gesperrt, wovon ich mich soeben mit eigenen Beinen überzeugt habe – siehe Foto unten rechts! Was also soll dieses mysteriöse Schild bezwecken? Vielleicht ist es die erste sichtbare Arbeit des neuen Bauamtsleiters…?
Ach, und noch etwas: Auf dem ominösen Verbotsschild klebt ein Aufkleber mit der Beschriftung: “FCK AFD”. Ob dieser Aufkleber schon auf dem Schild gewesen ist, bevor ein Stadtbediensteter es dort montiert hat, oder hernach von fremder Hand draufgeklebt worden ist, weiß ich natürlich nicht. Aber vielleicht ist das Schild ja bloß wegen dieser Botschaft auf dem Sticker angebracht worden mit dem Gedanken: Wir machen das direkt vor der Haustür von Szene Ahrensburg, dann wird der Blogger schon für die Online-Verbreitung sorgen…?
Hallo Herr Dzubilla,
wie kommen Sie nur darauf, “aktives Interesse an den Angelegenheiten der Gemeinde” hätte etwas mit tatsächlicher Bewegung zu tun ?
Denn kaum haben Sie sich wenige Meter in die falsche Wegrichtung bewegt und auch noch mithilfe der eigenen Beinen, haben Sie doch nur Arbeit.
Moin Herr Dzubilla,
ich glaube, der Bauhof hat ein Ziel, mindestens 100 Schilder im Jahr zu verteilen.
Da ist es doch wichtig, das Ziel zu erreichen, ob die Schilder Sinn machen oder nicht, ist doch dann eine untergeordnete Sache. 😉
Ja, es bleibt die Frage im Raume stehen: Wer führt hier was im Schilde???
Moin Herr Dzubilla
bei dieser Beschilderung handelt es sich um die sichtbare Auswirkung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, die selbstverständlich von der zuständigen Fachabteilung im Ahrensburger Rathaus mehrfach geprüft und für gut befunden wurde. Oder denken Sie etwa, die Kollegen vom Bauhof würden einfach so und ohne Auftrag irgendwelche Schilder aufstellen? Niemals!
Und wegen dieser Anordnung sind Sie und alle anderen Fußgänger natürlich daran gebunden. Sie dürfen da nicht mehr durch, auch wenn Sie ein Schlupfloch gefunden haben. Wagen Sie es nicht!
Nehmen Sie also zukünftig das Fahrrad. Damit dürfen Sie.
🙂 🙂 🙂