Wer mich kennt, der weiß auch, dass ich ein aufmerksamer Beobachter von Werbung bin und mich darüber auslasse. Und da Anzeigen in Zeitschriften auch in Ahrensburg erscheinen, gehe ich dann und wann auf eine solche ein. Heute ist es ein Inserat von Mercedes.
Stellen Sie sich vor, liebe Mitbürger, eine Rechtsanwaltskanzlei würde wie folgt werben: „Rechtsfall? Rechtsanwalt! Kostenlos.*“ Und das Sternchen wird in der Fußnote ergänzt mit folgendem Wortlaut: „*Bei Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten für Sie.“
Das wäre vergleichbar mit: „Reise? Bahnfahrt! Kostenlos*“, wo am Fuße vermerkt ist: „*Bei Inhabern einer BahnCard 100 entstehen keine weiteren Kosten für Sie.“
Und nun lesen Sie mal die Anzeige von Mercedes-Benz mit der Schlagzeile: “Steinschlag? Scheibenreparatur! Kostenlos.*“ und der Fußnote: „*Bei Teilkaskoversicherung übernimmt diese in der Regel die Reparaturkosten für Sie.“
Hä…? „In der Regel“…? Gilt das etwa nur für weibliche Verkehrsteilnehmer? Oder was soll das für eine Regel sein…?
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