Wir alle kennen die Mehrwertsteuer und wissen: Diese Steuer ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht zu umgehen. Und wenn der Möbelhändler Höffner anzeigt, dass er seinen Kunden die 19% MwSt. schenkt (also nicht zusätzlich auf der Rechnung auswirft), dann ist das ungesetzlich. Oder: Der Kunde bekommt eine Rechnung mit Mehrwertsteuer, bezahlt diese an der Kasse, und wenn er den Laden verlässt, dann steht dort ein Mitarbeiter des Möbelhauses und drückt dem Kunden die gezahlten 19 % bar in die Hand.
Würde ich für mein Büro bei Höffner einen Stuhl kaufen, dann muss ich die Mehrwertsteuer aber gar nicht zahlen. Sondern nur auslegen, denn ich bekomme den Betrag wieder. Allerdings nicht von Höffner, sondern von meinem Finanzamt in Bad Oldesloe.
Frage: Kann mir vielleicht ein Ahrensburger Händler verraten, wie Höffner seinen Kunden eine Rechnung ausstellen kann, auf der keine Mehrwertsteuer ausgeworfen ist, die der Kunde auch bezahlen muss…?
Nun komme mir aber niemand mit der Erklärung, dass im Kleingedruckten der Höffner-Anzeige die Rede davon ist, dass der Kunde einen Rabatt in Höhe des Mehrwertsteueranteils bekommt! Dann stünde auf der Rechnung ja immer noch ein Betrag, der die Mehrwertsteuer ist, und die der Kunde nicht geschenkt bekommt, sodass er die Rechnung reklamieren könnte, und zwar so lange, wie dort immer noch ein Betrag erscheint, der als Mehrwertsteuer deklariert ist! 😉
Das mit der angeblich gesparten Mehrwertsteuer ist eine alte Augenwischerei, die es in der Werbung schon seit langer Zeit gibt. Natürlich kann kein Unternehmen Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausstellen; es handelt sich im vorliegenden Fall um einen Rabatt von 19 Prozent. Und warum bekommt man den bei Höffner? Weil der Normalpreis zu hoch angesetzt worden ist oder was?
Hallo, Herr Kirchhoff,
das ist ein guter Kommentar. Der könnte auch von mir stammen.
Höffner könnte auch 40, 50, 60 % Rabatt bieten. Das würde noch immer in der Gewinnspanne liegen.
mit freundlichen Grüßen
Wolfgang König