Nachwort zum Sonntag

Das “Wort zum Sonntag” schreibt heute die Ahrensburger Pastorin Angelika Weißmann  im MARKT, betitelt: “Begreift ihr meine Liebe?” Und dieses “Wort zum Sonntag” empfehle ich dem Propst zur Lektüre, und zwar dem Beelzebuhl Hans-Jürgen.

Bildschirmfoto 2015-03-01 um 11.10.43Der Aufhänger der gedruckten Predigt von Pastorin Weißmann ist die Geschichte aus der Heiligen Schrift, in der Jesus seinen Jüngern die Füße wäscht. Als die Jünger dagegen protestieren, erklärt Ihnen Jesus: “…ich habe euch ein Beispiel gegeben, damit auch ihr so handelt, wie ich es an euch gehandelt habe”. Pastorin Weißmann zur Erläuterung: “Er will ihnen klar machen, dass die Liebe zueinander beinhaltet, für den anderen etwas zu tun, das ihm und ihr gut tut und das nicht einen über den anderen erhebt.”

Und die Pastorin weiter: “Vor allem ist ihm wichtig, dass seine Jünger und wir eben auch begreifen, dass es nötig ist, einen Liebesdienst anzunehmen und zu begreifen, dass wir untereinander aufeinander angewiesen sind.”

Und das hat Propst Buhl bis heute nicht begriffen, nämlich dass die Kirchenfürsten auf ihre Gemeindemitglieder angewiesen sind, über die Propst Buhl sich erhebt. Und ich befürchte, er wird es auch nicht begreifen bis in alle Ewigkeit. Amen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 1. März 2015

7 Gedanken zu „Nachwort zum Sonntag

  1. Sabine Heinrich

    Zu Ihrem vorletzten Satz: Sind sie das wirklich? Ihr sicheres Gehalt fließt auch dann noch regelmäßig, wenn das letzte frustrierte Gemeindemitglied der Kirche den Rücken zugedreht hat, da sie von Steuergeldern – unabhängig von der eingehenden Kirchensteuer – bezahlt werden.
    Wäre dies nicht der Fall – was meinen Sie, wie christlich und nächstenliebend sich auch jene Amtsinhaber gebärden würden, die eigentlich von christlichen Werten nicht sonderlich viel halten sondern eher an ihrer Machtposition Gefallen finden.
    Ach ja – in Sachen “Kirchengemeinderat” tut sich also bis zum St.-Nimmerleinstag nichts mehr?
    Wann MÜSSEN denn eigentlich die nächsten Wahlen sein – ohne dass wieder ein Schlupfloch gefunden wird, um sie zu verhindern?

  2. Hermann Jochen Lange

    “Ihre Pastorin Angelika Weißmann, Kirchengemeinde Ahrensburg”, so unterschreibt sie ihre geschriebene Predigt:
    1.
    “Ihre” persönliche Zuordnung drückt die vergebliche Hoffnung einer unglaubwürdigen Frau Gutfrau aus, die im Zweifel nur Frauen die “Füße waschen” würde.
    2.
    In Ahrensburg gibt es mindestens fünf “Kirchengemeinden”. Das weiß auch die hier ohne Anlass überschwebende Frau Pastorin Weißmann – noch zugehörig der ev.- luth. Kirchengemeinde.
    3.
    Frau Weißmann predigt Nächstenliebe und vom “untereinander aufeinander angewiesen” sein.
    Aber zugleich duldet sie das persönliche Lügen durch Propst Buhl und zwar das Belügen der alles bezahlenden, 13.500 Gemeindemitglieder. Denn im aktuellen Kirchenblatt Nr. 87 behauptet Propst Buhl wider besseres Wissen, die Kirchenleitung hätte dazu “aufgefordert”, den Mitgliedern der sog. “christlichen Gemeinschaft” den allerletzte Rest von demokratischer Mitbestimmung zu verweigern – nämlich die Wahl zum Kirchengemeinderat. Dieser skandalöse Umstand verstößt mehrfach gegen die Kirchenverfassung, etwa Art. 6 Abs. 2 und 4.
    Einen Kirchengemeinderat gibt es nun bereits über 3 Monate nicht mehr (drei).
    4.
    Frau Weißmann ist zu schwach, um ihren protestantischen Protest gegen ein vom Propst willkürlich eingesetztes “Beauftragtengremium” zu erheben, das seit zwei Monaten den abgeschafften Kirchengemeinderat illegal ersetzen will – aber eben rechtlich nicht darf.
    Herr Propst Buhl beruft sich dabei im Kirchenblatt Nr, 87 in täuschender Absicht auf Artikel 59/3 der Kirchenverfassung, der hier bereits aus systemischen Gründen keine Anwendung finden kann.
    5.
    Auch für Frau Weißmann vorhersehbar liegen bereits diverse Dienst- und sonstige Beschwerden des Kirchenvolkes unter anderem gegen ihren Dienstvorgesetzten Propst Buhl vor. Auch der Bischöfin bis hinauf zum Landesbischof. Diese Beschwerden dokumentieren zugleich die immer tiefer werdende Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit der ev.- luth. Kirchenadministration der Nordkirche.
    Auf diese Umstände ist eine beteiligte Pastorin auch noch irgendwie kirchenstolz.
    Wie lange noch ?
    HJL

  3. Wolfgang Schrimpff

    Sehr geehrte Frau Heinrich,
    in Sachen Kirchengemeinderat tut sich voraussichtlich bis in das kommende Jahr nichts. Dann jedoch bestimmt das Einführungsgesetz zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 7. Januar 2012 in § 6 Abs. 1 Satz 2: Die erste gemeinsame Kirchengemeinderatswahl in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland findet in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 statt.
    Bis dahin wird sich das Beauftragtengremium um die Belange der Kirchengemeinde kümmern und, wie ich aus gewöhnlich gut informierter Quelle erfuhr, sollte sich für Sie noch in diesem Monat die Möglichkeit bieten, Ihre Gedanken mit den Mitgliedern dieses Gremiums auszutauschen. Daher empfehle ich, die Schaukästen der Kirchengemeinde Ahrensburg aufmerksam im Blick zu behalten bzw. die Abkündigungen in den Gottesdiensten zu verfolgen und für sich vorbereitend darauf schon eine Themensammlung zu fertigen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Schrimpff

  4. Hermann Jochen Lange

    Hallo Herr Schrimpff,
    das sog. “Beauftragtengremium” kann selbstverständlich einladen wie es ihm beliebt.
    Diese Gruppierung kann allerdings keine kirchenrechtlich abgesicherten Beschlüsse fassen. Es ist zu nichts befugt.
    Begründung:
    a)
    Die Rechtsabteilung des “Kirchlichen Verwaltungszentrums” Hamburg-Ost bestätigt mir mit Schr. v. 14.11.2014, dass der letzte Kirchengemeinderat (KGR) bereits gegen den 31.12.2013 (aufgrund des von Ihnen genannten Gesetzes § 6 Abs. 2) quasi die Nichtabhaltung der regulären Wahl zum KGR am “1. Advent 2014” beschlossen – und zugleich die eigene Wahlperiode um zwei Jahre verlängert hätte, bis Ende 2016.
    b)
    Auch deshalb ist die Aussage von Propst Buhl im Kirchenblatt Nr. 87 falsch und täuschend, die Kirchenleitung hätte seinerzeit den KGR zur Absage der Wahl “aufgefordert” – tatsächlich hat sie die Wahl gelassen ( … )
    c)
    Schon deshalb ist sachinhaltlich das falsch, was man unter http://www.kirche-ahrensburg.com nachlesen kann. Dort wird behauptet, das “Beauftragtengremium” sei (Januar 2014) vom Kirchenkreisrat Hamburg-Ost eingesetzt worden, da nach dem “1. Advent 2014” “zahlreiche Mitglieder” des KGR zurück getreten seien und daraufhin gem. Art. 59 Abs. 3 Kirchenverfassung (Quelle: Kirchenblatt Nr.87) ein “Beauftragtengremium” eingesetzt werden müsse.
    Dieser Artikel der Verfassung gilt aber nur für den Fall, dass sich die KGR-Mehrheitsverhältnisse während einer laufenden Wahlperiode so verändern, dass der KGR nicht mehr arbeitsfähig wäre.
    Das ist hier aber nicht der Fall, weil es am “1. Advent 2014” keinen gewählten KGR mehr gab, bzw. die Kirchenadministration diese Wahl selbst geplant abgeschafft hatte.
    Die erst danach erfolgten Rücktritte waren in dieser Hinsicht ohne Belang.
    d)
    In der Kirchenverfassung ist naturgemäß die Absage einer regulären Wahl gar nicht vorgesehen = es wäre ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 2 und 4 Kirchenverfassung.
    e)
    Diese abstrusen Vorgänge stellen ein hausgemachtes kirchenrechtliches Dilemma ohne Ausweg dar.
    Die alles zahlenden Mitglieder dieser sog. “christlichen Gemeinschaft” würden aber vermutlich darüber hinweg sehen, wenn unverzüglich Wahlen zum KGR angesetzt werden würden.

    Liebes gläubige Kirchenmitglied:
    Stell dir vor, du willst dich zur KGR-Wahl stellen, aber die findet gar nicht statt ! ?
    Stell dir vor, stattdessen würde eine nicht gewählte Truppe agieren ! ?
    Stell dir vor, diese Truppe erklärt dir dann, die allerletzten Reste demokratischer Regeln seien abgeschafft ! ?
    Fällt dann auch der letzte Gläubige vom Glauben ab ?
    Nein, denn eine von mehreren offiziellen Ausreden lautet:
    Durch die ausgefallene Wahl würde viel Kirchensteuer-Geld gespart – kein Witz.
    Nur Frau Pastorin Weißmann hat von alledem noch nie etwas gehört.
    HJL

  5. Sabine Heinrich

    “Durch die ausgefallene Wahl würde viel Kirchensteuer-Geld gespart…” Das wurde tatsächlich als eine von vielen Ausreden geäußert?
    Und so etwas wird gesagt, ohne dass die Betreffenden schamesrot im Boden versinken?
    Jetzt habe ich aber wenigstens verstanden, warum es in Diktaturen keine Wahlen gibt – man spart Geld, welches dann selbstverständlich für das Wohl des Volkes zur Verfügung gestellt wird.
    Es ist absolut widerwärtig, was sich in Ahrensburg abspielt; mit welcher grenzenlosen Scheinheiligkeit und Schamlosigkeit seit Jahren die sog. Kirchenobrigkeit tut und lässt, was sie will.
    Ganz offensichtlich abgesegnet von der Oberscheinheiligen Frau Bischöfin Fehrs, deren Dauerlächeln niemanden mehr darüber hinwegtäuschen kann, dass sie die St.Johannes-Gemeinde schmählich im Stich gelassen hat und immer noch lässt.
    Wie oft ist sie in der St.Johannes-Kirchebzw. überhaupt in Ahrensburg gewesen, um mit den Menschen zu sprechen?
    In den Machtpositionen der Kirche sind wohl nur noch Finanzjongleure erwünscht; aktives christliches Verhalten sowie soziales Engagement scheinen leider keine Rolle mehr zu spielen.
    Lehnt sich mal jemand couragiert gegen den Kirchenklüngel auf, wird versucht, ihn mundtot zu machen.
    Kirche und Demokratie passen nicht zusammen – zumindest nicht in Ahrensburg,
    Kirche und Geldgier schon wie in der Vor-Luther-Zeit hingegen wunderbar!

  6. Hermann Jochen Lange

    Hallo Frau Heinrich,
    ich zitiere Ihren Kommentar:
    “Durch die ausgefallene Wahl würde viel Kirchensteuer-Geld gespart…” Das wurde tatsächlich als eine von vielen Ausreden geäußert?
    Und so etwas wird gesagt, ohne dass die Betreffenden schamesrot im Boden versinken?
    Zitatende.

    Heute am 24.03.2015 können Sie im Abendblatt Stormarnbeilage Seite 3 unter “Schock noch nicht überwunden” die Antwort nachlesen, der Zeitung diktiert von der “Vorsitzenden des (illegalen, HJL) Beauftragtengremiums”, Frau Pastorin Ursula Wegmann / Zitat: “Die Frage ist, ob es klug wäre, schon einen Termin festzulegen und noch in diesem Jahr zu wählen. Das würde nicht nur zusätzlich Geld kosten …”

    Frau Heinrich, Sie sehen auf dem Foto, dass Frau Wegmann nicht im Boden versunken ist.

    Über dem Foto: “Eine Bilanz”. Das ist nun die dritte Bilanz der letzten Zeit.

    Frau Wegmann behauptet in der rechten Spalte, bzw. im Umkehrschluss, den berühmt berüchtigten Pastorats-Schimmel gäbe es tatsächlich.
    Sie meint damit den sog. “Schimmel”, den bisher noch kein einfaches Gemeindemitglied sehen durfte. Ich füge hinzu: Weil es diesen “Kirchenschimmel” gar nicht gibt.

    Sehr geehrte Frau Pastorin Wegmann, dieser dramatische sog. “Schimmel” wurde von der Kirchenadministration -offensichtlich- aus zweckdienlichen Gründen schlicht erfunden. Das Kirchenvolk sagt dazu Täuschung oder Lüge.
    HJL

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