Es gibt Grundsätze für die Gleichstellung der Geschlechter. Genauso für die Gleichstellung von Behinderten. Und für die Gleichstellung von Homosexuellen. Und für die Gleichstellung von Migranten. Und für Gleichstellung von Menschen nach sozialer Herkunft. Außerdem gibt es die Gleichstellung von Huren bei der Sozialversicherung. Und es gibt in Ahrensburg die Gleichstellungsbeauftragte Gabriele Fricke, die von der Stadt und demzufolge von den Bürgern bezahlt wird. Dass sie sich jemals öffentlich für Männer oder Huren eingesetzt hat, ist mir nicht zu Ohren gekommen.
Und am vergangenen Samstag stand die Ahrensburger Gleichstellungsbeauftragte Gabriele Fricke mit dolligem Hut (Karneval?) auf dem Rondeel, wo Frauen gegen Gewalt aufgestanden sind, getanzt und getrommelt haben. Ob das hilfreich ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Nach meinem Dafürhalten ist so etwas nicht mehr und nicht weniger als eine Show-Nummer, um Aktivität nachzuweisen.
Was mich nach wie vor wundert, das ist die Tatsache, dass Gabriele Fricke sichtbar ausschließlich als Frauenbeauftragte denn als Gleichstellungsbeauftragte in Erscheinung tritt und für Männer offenbar bloß heimlich tätig ist. Wenn sie z. B. Tanzveranstaltungen für Frauen macht, dann erwarte ich auch, dass sie auch ein Unterhaltungsprogramm für Männer macht. Oder einen bunten Abend für Transvestiten.
Zu diesem Thema wollte ich schon immer mal eine Frage stellen, und zwar wie folgt: Vor Familiengerichten in Scheidungsangelegenheiten gibt es keine Gleichberechtigung vor dem Gericht, weil Frauen in Sachen Sorgerecht ungleich bessere Karten haben als Männer. Meine Frage: Wird hier die Gleichstellungsbeauftragte auf Antrag der Väter auch tätig? Ich meine, dass sie für die Männer/Väter auf dem Rondeel tanzt und trommelt…..???
Auch bei Unterhaltszahlungen an die Verflossene zahlen sich Männer manchmal dumm und dämlich – selbst, wenn die Frau x-mal fremdgegangen ist und nun – in der neuen Ehe – seit Jahren in richtig guten Verhältnissen lebt! “Mann” muss bis zum Lebensende blechen – und zwar so viel, dass er im Ruhestand noch irgendwie dazuverdienen muss.
Eine Ungeheuerlichkeit, die von den sog. Gleichstellungsbeauftragten (hier: Frau Fricke) geflissentlich übersehen und ignoriert wird.
Der Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten muss dringenst neu definiert werden!
Auf diesen Posten gehört ein Mensch, der ein offenes Ohr für beide Seiten hat und nicht so tut, als bestünde die Ahrensburger Welt nur aus hilfsbedürftigen Frauen auf der einen und Männern, die keinerlei Beachtung verdienen, auf der anderen Seite.
Die “Arbeit” von “Frau Fricke” basiert auf Artikel 3 des Grundgesetzes:
“Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich”.
Allein die Existenz von “Frau Fricke” zeigt mir seit vielen Jahren verlässlich an, dass im Ahrensburger SPD-Rathaus (zu häufig) gegen dieses Grundrecht vorsätzlich verstoßen wird.
Die gesetzestreuen Bürger und Bürgerinnen können zur Zeit wieder einen virtuos geplanten Verstoß ihres SPD-Bürgermeisters M. Sarach gegen Art. 3 GG live miterleben: Auf dem “Alten Klinikgelände” in der Manhagener Allee.
Der Sensorin für Ungleichstellung “Frau Fricke” geht die Arbeit nie aus – sie passt auf.
Wie schön, dass es sie gibt.
HJL
Lieber Harald Dzubilla,
Die Arbeit von Frau Fricke bewegt sich im nachstehend formulierten Rahmen, nachzulesen auf der Internetseite http://www.gleichstellung-ahrensburg.de. Demzufolge macht sie doch alles richtig….
Das Gleichstellungsbüro » Aufgaben und Ziele
Aufgaben und Ziele
“Die Gleichstellungsbeauftragte bringt frauenspezifische Belange in die politischen Gremien und in die Verwaltung der Stadt Ahrensburg ein, entwickelt Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in unserer Stadt, unterstützt bestehende Initiativen und arbeitet mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden zusammen, um frauenspezifische Belange durchzusetzen, setzt sich ein für die Gleichberechtigung des Mannes in der Erziehungs- und Familienarbeit.”
Wolf Kowalzick
Hallo gläubiger Wolf Kowalzick, bzw. hallo “Frau Fricke”:
In Ahrensburg werden übergeordnete Gesetze wie Grundgesetz, Bundes- und Landesgesetze zu häufig vorsätzlich und offiziell nicht befolgt – etwa in der kommunalen Hauptsatzung – der Verstoß gegen Gesetze wird von den Stadtverordneten ggf. sogar regelrecht beschlossen.
Beispiel a)
Nach der Ahrensburger Hauptsatzung (siehe z.B. internetauftritt von “Frau Fricke”) sollen insbesondere Frauen gleichgestellt, bzw. gefördert werden, was bereits sprachlich gegen Art. 3 Abs. 2 GG verstößt / Zitat: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt … “.
Das alltägliche Tun von “Frau Fricke” bestätigt die Nicht-Gleichstellung, den Verstoß gegen Art. 3 GG.
Beispiel b)
Der derzeitige SPD-Bürgermeister M. Sarach hat in Sachen “Alte Klink” in der damalig entscheidenden Beschlussvorlage den Stadtverordneten offiziell “vorgeschlagen”, gegen die bestehende Baurechtslage zu stimmen und damit gegen Art. 3 GG zu verstoßen.
a) und b) zeigt die Systematik dieser Verstöße.
HJL
Ach ja – die Gleichstellungsbeauftragte…!
An Schulen sieht es so aus:
Sie wird nicht vom Kollegium gewählt, sondern von der Schulleiterin/ dem Schulleiter ernannt und hat erheblichen Einfluss bei Personalfragen – das kann gut, aber auch verheerend sein.
Ein Schulleiter wird also immer jemanden in dieses Amt hieven, der voll und ganz auf seiner Seite steht; was das “Bodenpersonal” von dieser Person hält, ist völlig egal.
Großer Witz: Besonders an Grundschulen gibt es fast nur noch weibliche Lehrkräfte; Männer muss man mit der Lupe suchen.
Tja – und dennoch gibt es immer nur weibliche Gleichstellungsbeauftragte – das verstehe, wer will…
Anders aber als im Fall der Frau Fricke wird dieses Amt, das durchaus mit Mehrarbeit verbunden ist, nicht mit einem einzigen Cent entlohnt.