WochenBlatt: Wo Kunden hinters Licht geführt werden

Ein Anzeigenblatt, wie zum Beispiel der MARKT, ist ein kostenloses Werbeblatt, das der Verlag in die Hausbriefkästen der Bürger steckt. Sein Geld bekommt der Verlag also nicht vom Leser, sondern von den Inserenten, die in dem Blatt werben. Der Vorteil für die Werbungtreibenden: Im Verbreitungsgebiet werden alle Straßen lückenlos abgedeckt. Jedenfalls sollte es so sein.

IMG_0147Früher gab es in Ahrensburg neben dem MARKT ein weiteres Anzeigenblatt im Briefkasten, nämlich das “WochenBlatt”. Dieses habe ich schon seit langer Zeit nicht mehr gesehen, geschweige denn, in meinem Briefkasten gehabt. Und ich war der Meinung: Das “WochenBlatt” gibt es in Ahrensburg gar nicht mehr.

Gibt es aber doch. Heute sah ich einen Stapel  vom “WochenBlatt”, das nach wie vor im Untertitel “Ahrensburg, Ammersbek, Großhansdorf und Umgebung” anführt. Und dieser Stapel lag in einer Bäckerei in Ahrensburg.

(Bild: HDZ)

(Bild: HDZ)

Neugierig geworden schaute ich mal im Internet nach und entdeckte dort Erstaunliches! Der Verlag verspricht seinen Inserenten: “Mit dem WochenBlatt in die Briefkästen Ihrer Kunden!” und erklärt: “Sie profitieren vom WochenBlatt als Werbeträger. Ihre Porspekte werden an alle Haushalte verteilt – auch Werbeverweigerer werden beliefert.” (Ich wiederhole: “auch Werbeverweigerer werden beliefert”!)

Und um diese Aussage zu unterstützen, druckt der Verlag das Siegel vom TÜVRheinland und schreibt dazu: “Das TÜV-Zertifikat bescheinigt unserer Zustellorganisation ausgezeichnete Zuverlässigkeit, Seriosität und höchste Zustellqualität.”

Das mag ja für Hamburg alles zutreffen, für Ahrensburg dagegen nicht.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 12. Februar 2015

3 Gedanken zu „WochenBlatt: Wo Kunden hinters Licht geführt werden

  1. Sabine Heinrich

    Seit Jahren habe ich dieses Blatt hier in Großhansdorf nicht erhalten – von einer einzigen Ausnahme abgesehen: gleich, nachdem Sie dieses Thema bereits vor Monaten aufgegriffen hatten.
    Dass es – wenn es denn irgendwo verteilt wird – auch “Werbeverweigerern” in den Kasten gesteckt werden soll, ist mehr als dreist! Ich meine, das ist sogar untersagt – oder irre ich mich da?

  2. Lorenz

    Sehr geehrte Frau Heinrich,

    Anzeigenblätter gelten im eigentlichen Sinne nicht als Werbung und dürfen zugestellt werden.
    Aber ich bekomme auch kein Wochenblatt, neme mir aber gelegentlich eins bei der Tankstelle mit.
    und
    Sehr geehrter Herr Dzubilla,

    früher gab es noch ein 3. Anzeigenblatt – den Blickpunkt. Den soll es auch noch geben, und auch für Ahrensburg, zugestellt wird der wohl aber nicht mehr, sondern liegt zur Mitnahme aus. – Bei der Aral in der Manhagener Allee aber leider nicht mehr!

  3. Wolfgang König

    Hallo, Herr Dzubilla,
    dieses Thema ist uralt. Wir werden da nichts ändern. Es müsste sich schon ein geprellter Inserent bemühen, zu recherchieren, wo überall solche Zeitungen zugestellt wurden und wo nicht und dann Anzeigen erstatten. Der MARKT soll Schadenersatz zahlen, wenn nachgewiesen werden kann, dass in bestimmten Straßen nicht ausgetragen worden ist. Über einen Leserbrief zu diesem Thema im MARKT erreichen Sie geschätzte 90 % der Haushalte.
    Die Inserenten wissen doch sicherlich, was sie tun.
    Mit fröhlichen Grüßen
    Wolfgang König

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