Schulen dienen im Allgemeinen der Bildung von Schülern. In Ahrensburg jedoch werden Schulen auch zweckentfremdet, womit ich die Schule als Immobilie meine. Denn unsere Stadt hat eine Satzung, nach der sie ein Schulgebäude auch für Veranstaltungen öffnet, die nichts mit Schulunterricht zu tun haben. Und nachdem die BürgerStiftung Region Ahrensburg solche Veranstaltungen immer wieder in der Stormarnschule durchgeführt hatte, habe Ich den Bürgermeister gefragt, nach welchen Regularien die Stadt Ahrensburg das Gymnasium vergibt. Der Verwaltungsleiter hat mir daraufhin wie folgt geantwortet:
“Die Vergabe von städtischen Räumen und Einrichtungen ist geregelt in der Satzung der Stadt Ahrensburg über die Benutzung städtische Räume und Sportstätten vom 27.3.2006. Nach § 1 Abs. 2 der Satzung können Räume und Einrichtungen auf Antrag für gemeinnützige, kulturelle, politische, sportliche und ähnliche im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen genutzt werden.”
Ich wiederhole die Voraussetzungen: gemeinnützig, kulturell, politisch, sportlich und ähnlich. Und diese Begriffe erläutere ich an dieser Stelle mal kurz wie folgt:
Gemeinnützig: In § 52 I AO (Abgabenordnung) ist Gemeinnützigkeit fest definiert. Gemeinnützigkeit ist demnach anzunehmen, wenn auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet das selbstlose Wesen im Sinne des Gemeinwohls gefördert wird. Steuerrechtlich gemeinnützig sind jedoch nur bestimmte Bereiche wie Religion und Kultur.
Kulturell bedeutet, sich auf die Künste im Allgemeinen oder auf die Künste und Bräuche einer bestimmten Gesellschaft zu beziehen.
Politisch: Politik ist die Gesamtheit der Aktivitäten, die mit der Entscheidungsfindung in Gruppen oder anderen Formen von Machtverhältnissen zwischen Einzelpersonen, wie etwa der Verteilung von Status oder Ressourcen, verbunden sind.
Sportlich: Den Sport betreffend, zum Sport gehörend, im Sport begabt sein. Außerdem bedeutet sportlich: ehrlich und fair; meist im Rahmen eines sportlichen Wettkampfes.
Ähnliches? Das dürfen Sie selber für sich definieren – siehe auch Abbildung oben links!
Unter diesen Gesichtspunkten ist es meiner Meinung nach nicht möglich, die Stormarnschule für eine Veranstaltung freizugeben, wo die Besucher von einem Rechtsanwalt darauf hingewiesen werden, dass sie in ihrem Testament z. B. auch eine Stiftung wie die BürgerStiftung Region Ahrensburg erwähnen können und informiert werden, dass für solche Tipps auch Spenden an die BürgerStiftung erbeten werden.
Und nun erscheint auf der Homepage der Stadt Ahrensburg die Ankündigung, dass die BürgerStiftung Region Ahrensburg eine Veranstaltung plant mit dem Thema: “Die eigene Immobilie in der Familie weitergeben”. Was dort allerdings nicht steht: Teilnehmen können nur Personen, die von der Stiftung eine Bestätigung für ihre Anmeldung erhalten haben. Auch dass Spenden gesammelt werden, wird nicht erwähnt. Und das Gesicht der vortragenden Rechtsanwältin wird – warum auch immer – unkenntlich gemacht. Siehe dazu die Abbildung!
Nein, die Veranstaltung, die meiner Meinung unter Eigennutz (= Steuern sparen) statt Gemeinnutz (= Steuern zahlen) steht, findet nicht statt in der altehrwürdigen Stormarnschule. Sondern im Schulzentrum Am Heimgarten. Und weil nur Personen teilnehmen dürfen, die dafür von der BürgerStiftung eine ausdrückliche Zusage bekommen haben, handelt es sich hier mehr oder weniger um eine geschlossene Gesellschaft, die nicht für die Allgemeinheit zugänglich ist.
Ausgangs ein Wort von Dichter Nebel zum Thema Gemeinnützigkeit: “Wer Steuern zahlt, finanziert auch unsere Schulen und die Beamten im Rathaus. Wer Steuern spart, finanziert sich selber.”
Wie ich Herrn Boege einschätze, versteht er unter “Kultur” auch die Subkultur, die sich von der gesellschaftlich dominierenden Kultur unterscheidet.