Einwohnerfragestunde in der Stadtverordnetenversammlung: Der Einwohner fragt, der Bürgermeister antwortet nicht.

Es war im Dezember des Jahres 2024. Genauer: Es war am Montag, 9. Dezember 2024 um 13:46 Uhr, als ich eine E-Mail an die Verwaltung der Stadt Ahrensburg geschrieben habe. Eine E-Mail mit 6 Fragen für die Einwohnerfragestunde in der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2024. Und dann kam er, dieser 16. Dezember 2024, und Bürgermeister Eckart Boege erklärte dem in der Versammlung anwesenden Einwohner Dzubilla in der Einwohnerfragestunde, dass er die Antworten erst im kommenden Jahr geben werde. 

Inzwischen haben wir es erreicht, das kommende Jahr: Heute ist der 2. Februar 2025; und bis heute wurde keine meiner 6 Fragen vom Bürgermeister beantwortet. Ich meine schriftlich, da ich die Antworten im Original auf Szene Ahrensburg veröffentlichen will. Es sind nämlich Themen, die für viele Einwohner der Stadt von Interesse sein dürften.

Wenn Sie auf die Homepage der Stadt Ahrensburg gehen und dort auf dem Bürgerportal die Seite Dokumentationen öffnen, dann finden Sie dort unter “Niederschriften” die “Fragen Dzubilla” – siehe die Abbildung links! Und von Hand wurden dort zu meinen Fragen diverse Zahlen an den Rand gestellt in römischen und arabischen Ziffern.

Dieses Verhalten des Bürgermeisters ist nicht nur ungehörig, sondern es ist auch typisch für Eckart Boege, der seinen Job offensichtlicht nicht allzu ernstnimmt. Schon in Vergangenheit hat er Antworten auf meine Fragen immer wieder verschleppt, nicht gegeben oder sogar mehrfach falsche Aussagen gemacht.

Der Vollständigkeit halber zitiere ich aus der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung zum Thema “Einwohnerfragestunde” wie folgt:

§ 28 Einwohnerfragestunde (§ 16 c GO)

(1) Zu Beginn jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet unter Leitung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers eine öffentliche Einwohnerfragestunde statt. In der Einwohnerfragestunde können Fragen zu Beratungsgegenständen oder zu anderen Selbstverwaltungsangelegenheiten gestellt und Vorschläge und Anregungen gegeben werden. Dazu berechtigt sind Einwohner. Die oder der Vorsitzende kann verlangen, dass hierfür ein Nachweis erbracht wird. Die Einwohnerfragestunde dauert höchstens 30 Minuten.

(2) Die Fragen, Vorschläge und Anregungen sollen schriftlich grundsätzlich spätestens fünf Tage vor der Stadtverordnetenversammlung bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eingereicht werden. Sie können auch mündlich vorgetragen werden. Sie werden mündlich ‑ auf Wunsch auch schriftlich ‑ beantwortet. Kann eine Frage nicht sofort beantwortet werden, erfolgt die Beantwortung durch die Verwaltung schriftlich oder in der nächsten Einwohnerfragestunde. Eine Aussprache über die Antwort findet nicht statt.

(3) Die Fragen werden von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister beantwortet. Die Antworten können durch Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung ergänzt werden.

(4) Absätze 1 bis 3 gelten für Sitzungen der Ausschüsse entsprechend.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 2. Februar 2025

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