Öffentlich-rechtliche Medien sind verpflichtet, Wahlwerbespots der politischen Parteien zu veröffentlichen. Und für die Sender gibt es einen Leitfaden für politische Werbung, und also lautend: “Wahlsendungen sind als solche zu kennzeichnen. Dies erfordert An- und Absagen, die für alle Parteien gleich sind und nicht auf die jeweilige Spotlänge angerechnet werden. Aus der Kennzeichnung sollte hervorgehen, dass die inhaltliche Verantwortung für diesen Beitrag bei der jeweiligen Partei liegt.”
Für gedruckte Medien gibt es diese Regelung nicht. Und die Südholstein Anzeigenblatt GmbH, die das Anzeigenblatt MARKT herausgibt, veröffentlicht neben einer CDU-Wahlwerbung redaktionell den Hinweis, dass “der Verlag sich nicht mit den Inhalten von Wahl- und Parteiwerbung identifiziert und dass diese nicht die Meinung des Unternehmens widerspiegeln” – siehe die Abbildung!
Was besagt das? Es besagt, dass die Redaktion ausdrücklich erklärt, dass der Verlag eine andere politische Meinung hat als die CDU. Was in meinen Augen eine Beeinflussung der Leser bezüglich der Wahl sein könnte.
Die Frage des Bloggers: Warum veröffentlicht der MARKT diese Information für seine Leser? Noch nie habe ich im Anzeigenblatt MARKT gelesen, dass die Redaktion neben der Anzeige eines Supermarktes ausdrücklich darauf hinweist, dass der Verlag sich nicht mit den Angeboten des Inserenten identifiziert und die Meinung der Redaktion zu den Preisen des Marktes eine andere ist als die Aussagen in der Werbung des Unternehmens.
Wenn ich bei der CDU etwas zu sagen hätte, dann würde ich sagen: “Wir fordern die Anzeigenkosten zurück, weil die Redaktion unsere Werbung nicht nur beeinträchtigt hat, sondern fast schon verächtlich gemacht hat!”