Was hat mich zur Frage in der Überschrift veranlasst, meine lieben Mitbürger? Der Grund ist folgender: Die Stadt Ahrensburg hat der BürgerStiftung Region Ahrensburg die Stormarnschule zur Verfügung gestellt, damit dort die Veranstaltung “Erbrecht und Testament” durchgeführt werden kann. Dabei handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der nur Bürger teilnehmen dürften, die sich mit Namen und Adresse angemeldet haben und daraufhin ausdrücklich die schriftliche Genehmigung zur Teilnahme erhalten haben. Es handelt sich damit also quasi um eine geschlossene Gesellschaft mit einem vom Veranstalter ausgewählten Personenkreis.
Die Veranstaltung wird erstaunlicherweise trotzdem öffentlich angezeigt, nämlich auf der Homepage der Stadt Ahrensburg. In der Stormarnschule wird ein Rechtsanwalt, dessen Name nicht genannt wird wie auch sein Gesicht auf dem Foto bewusst unkenntlich gemacht wurde, die Frage aufwerfen, ob die Bürger nicht nur Familie und Freunde in ihrem Testament bedenken sollten, sondern “vielleicht auch eine gemeinnützige Organisation”. Und dreimal dürfen Sie raten, welche Organisation damit wohl gemeint sein könnte! 😉
Auch findet der Bürger auf der Homepage der Stadt nicht den Hinweis, dass die Teilnehmer ihre Brieftaschen nicht vergessen sollten. Denn: “Spenden für die gemeinnützigen Aktivitäten der BürgerStiftung sind erbeten. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.” Was bedeuteten könnte: Wer nicht spendet, muss möglicherweise damit rechnen, keinen der wenigen Plätze in der Stormarnschule zu bekommen.
Da es sich zumeist um ältere Menschen handelt, die ihr Testament machen möchten, erinnert mich das irgendwie an den bekannten “Enkel-Trick”, nur dass die Veranstaltung eben von der Stadt Ahrensburg ausdrücklich unterstützt wird. Weiß jemand von Ihnen, liebe Leser, warum, wieso und weshalb das so ist…?
Erbschleicher!
Ich würde der Bürgerstiftung von Eckstein gern meine Schulden vererben. Welcher Fachanwalt kann mir dabei helfen?