Fragen des Bloggers: Wie ist das kostenmäßig mit dem Wochenmarkt auf dem Rathausplatz?

Einleitung: “Ich weiß, dass ich nichts weiß.” Das soll der alte Sokrates mal gesagt haben. Und diesem seinem Wort schließe ich mich an, denn Selbsterkenntnis, meine lieben Mitbürger, die ist bekanntlich der erste Weg zur Besserung. 😉 Und was das Wissen betrifft, so habe ich meinen drei Kindern in deren Schulzeit immer wieder gesagt: “Wenn Du etwas nicht weißt, dann musst Du fragen!”

Und damit komme ich zu meiner Frage. Die lautet: Was zahlt der neue Veranstalter Sven Fümel an die Stadt Ahrensburg für die Miete des Rathausplatzes an den Markttagen Mittwoch und Samstag? Hierzu muss man wissen, dass die Stadt Ahrensburg den Wochenmarkt auf ihrem Rathausplatz vom 1. April 2024 an in die privaten Hände von Veranstalter Sven Fümel gegeben hat. Und das wiederum bedeutet laut offizieller Angaben der Stadt:

“Die Markthändler*innen zahlen nun aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags Beträge für die Standplätze auf dem Wochenmarkt an den Veranstalter und damit keine Standgebühren mehr an die Stadt, so dass die Satzung zur Erhebung von Wochenmarktgebühren gegenstandslos geworden ist.”

Ein Beispiel zum Vergleich: Beim Weinfest in der Großen Straße, das von einer Fremdfirma veranstaltet wird, muss die Veranstalterin eine Gebühr für die Sondernutzung der öffentlichen Straße an die Stadt Ahrensburg zahlen. Und der Unternehmer kassiert sein Geld von den Winzern, die ihr Geld wiederum reinholen bei den Besuchern des Festes.

Wie eingangs gesagt: Ich weiß, dass ich nichts weiß. Daher noch einmal meine Frage: “Was zahlt Veranstalter Sven Fümel an die Stadt Ahrensburg für die kommerzielle Nutzung des Rathausplatzes?” Wer kann mir eine sachdienliche Auskunft geben…?

Postskriptum: Dass an Markttagen die Einnahmen aus Parkgebühren für die Stadt weitest eingeschränkt sind, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 12. September 2024

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