Hinweis an die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs in der Stadt Ahrensburg

Ständige Leser von Szene Ahrensburg haben schon lange erkannt: Der Blogger gibt selten auf. Zum Beispiel nicht beim Parkplatz in der Friedrich-Hebbel-Straße gegenüber der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule. Hier ist es mir nach Jahren emsigen Bemühens gelungen, den Biobaba-Lieferwagen ein für alle Male entfernen zu lassen. Und nun geht es weiter mit den Camping-Fahrzeugen, die permanent, dreist und kostenfrei auf dem Pkw-Parkplatz parken.

Klicken Sie bitte auf das nebenstehende Foto, das von gestern früh stammt. Die Pfeile weisen daraufhin, dass hier ordnungswidrig gehandelt wird von einem Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug bis auf den Gehweg hinaus parkt und das schon seit Tagen dauerhaft. Dass dadurch Schüler behindert werden, die hier mit dem Fahrrad zur Schule kommen, ist die eine Sache. Und die andere Sache ist: Bürger, die mit ihrem Pkw zu den dortigen Wertstoffcontainern kommen, sind gezwungen, auf der Fahrbahn zu parken, weil der öffentliche Parkplatz dauerhaft von Campern besetzt ist.

Nun ist es ja so, dass die Verwaltung mir mitgeteilt hat, dass in Ahrensburg alle öffentlichen Parkplätze von den städtischen Überwachungskräften kräftig überwacht werden, damit alle Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können.

Beim Parkplatz in der Friedrich-Hebbel-Straße muss aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden sein, und zwar für das Fahrzeug, das dort bis auf den Gehweg ragt. Denn das passiert schon seit einiger Zeit, in der die Überwachungskräfte mit Sicherheit mehrfach vorbeigekommen sind. Und weil das Fahrzeug dort immer noch steht, muss es sich hier um eine durch die Stadtverwaltung erteilte Ausnahmegenehmigung in der Straßenverkehrsordnung handeln. Und dafür ist im Rathaus zuständig: Anette Kruse vom Fachdienst ll.3 – Verkehrsaufsicht.

Also meine Frage an die nette Anette: Mit welcher Begründung hat die Stadt für das betreffende Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung erteilt, sodass der Halter nicht nur Fußgänger und Radfahrer behindern darf, sondern auch noch dauerhaft einen Parkplatz dafür in Anspruch nehmen darf? Und wie lange will man es noch im Rathaus mit ansehen, wie hier ein städtischer Parkplatz von Dauercampern besetzt wird…?

Zur Information: Ich kämpfe gegen die Dauerbesetzung dieses Parkplatzes, weil ich mich regelmäßig darüber ärgere, dass ich auf der Fahrbahn parken muss, wenn ich leere Flaschen zu den Containern bringe. Und so wie mir geht es auch anderen Bürgern, die mir das berichtet haben.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 31. Mai 2024

2 Gedanken zu „Hinweis an die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs in der Stadt Ahrensburg

  1. Hagenbewohner

    Sehr geehrter Herr Dzubilla
    und schon wieder ein Blogeintrag der das Parken auf dem Parkplatz in der Friedrich-Hebel Str. betrifft. Ich habe Ihnen auch schon öfters dazu geschrieben. Auch ich gebe nicht auf. Mir scheint, Sie haben das Sprichwort,´´ ´ steter Tropfen höhlt den Stein ´´ ´ zu Ihrem Motto in dieser Causa erkoren. Nun gibt es aber auch Steine die lassen sich nicht aushöhlen, auch da gibt es ein Sprichwort ´´ ´ Man beißt auf Granit ´´ ´ . Und wie Sie sicher wissen, sind Sprichwörter Wahrwörter. Und in diem Fall beißen Sie auf Granit. Ich möchte Ihnen, falls nicht bekannt, zur Kenntnis bringen, dass es Wohnmobilen unter 7,5 t sehr wohl nach § 12 der StVO erlaubt ist, auf unbegrenzte Zeit auf öffentlichen Parkraum in Wohngebieten zu parken. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Anders verhält es sich mit dem Fahrzeug, welches auf auf den Gehweg ragt, allerdings muß davon eine Behinderung ausgehen und da wird es wohl eine Ermessungssache sein, ob diese Fahrzeug Radfahrer und Fußgänger behindert. In sofern ist Ihre Frage an Frau Kruse bezüglich der Parkdauer ohne Belang und eine Ausnahmegenehmigung seitens der Stadt für das in den Fußweg ragende Fahrzeug wird nicht existieren. Aber da ich Ihren Blog schon lange verfolge, weiß ich mittlerweile, das Sie von einer gewissen Hartnäckigkeit befallen sind, insofern werden Sie es nicht auf sich beruhen lassen, statt zuerkennen, da nichts zu machen solange die Stadt nicht durch ein entsprechendes Verkehrszeichen, zum Beispiel ein weißes Auto auf blauem Grund, das ausschließliche das Parken nur für PKW ´ s vorsieht, aufstellt. Also einen Antrag bei der Stadt für solch ein Verkehrszeichen einreichen. Erfolgsaussichten mit ziemlicher Sicherheit gleich null komma null. Zum anderen muß ich aber gestehen, das dieser Blogeintrag mit der amüsanteste auf Szene Ahrensburg ist. Er erinnert mich stark an Miquel de Cervantes Roman ´´ ´ Don Qixotes Kampf gegen die Windmühlen ´´ ´ , aus dem die Redewendung ´´ ´ gegen Windmühlen kämpfen ´ ´ entstanden ist, mit der etwas beschrieben wird, was nie zum Erfolg führt.
    Mit freundlichem Gruß
    R.Schmidt

    1. Harald Dzubilla

      Was Sie vermutlich nicht wissen: Schon vor vielen Jahren hat der berühmte Karikaturist Dieter Hanitzsch mich dargestellt als Don Quichote, der gegen die Dummheiten in der Werbung gekämpft hat – siehe die Abbildung. Und wenn Sie genau hinschauen, dann erkennen Sie: Es ist nicht die Lanze, mit der ich kämpfe, sondern die Feder. Und das ist eine scharfe Waffe. 😉

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)