“Das Schwarzbuch” der Steuerzahler in Sachen Ahrensburg: Überheblichkeit und Weggucken

Im “Schwarzbuch” der Steuerzahler ist Ahrensburg ja schon mehr als einmal zum redaktionellen Thema geworden. Da erinnern wir uns noch an das Ahrensburger Luxus-Klo, das der Blogger von Szene Ahrensburg aufgedeckt hatte. Und dann war da der “Muschelläufer”, von dem der Blogger verlangt hatte, dass er vom Rondeel verschwinden möge. Und sowohl Luxus-Klo als auch “Muschelläufer” sind heute verschwunden und gehören zu den klassischen Legenden vom Schilda des Nordens.

Aktuell ist “Das Schwarzbuch” über “die öffentliche Verschwendung 2023/24” erschienen. Und seit dieser Ausgabe nehme ich den Bund der Steuerzahler nicht mehr ganz so ernst.

Zum einen wird dort unter “Erfolge” berichtet über die “Letzte Reise für den Muschelläufer”. Hier kommt es zu einer überheblichen Selbsteinschätzung der Redaktion mit der Behauptung: “Unsere Forderung ist erfüllt: Stadt gibt marodes Kunstwerk an den Eigentümer zurück”.

“Unsere Forderung”? Donni, donni aber auch, es ist wirklich erstaunlich, was der Bund der Steuerzahler hier in Ahrensburg geschafft hat. 😉

Wir haben in Ahrensburg eine teure Fahrradstellplatzanlage hinter dem Regionalbahnhof, die niemand braucht. Das ist der Redaktion vom “Schwarzbuch” schon lange bekannt. Aber man berichtet nicht über die teure Fahrradstellplatzanlage in Ahrensburg, die niemand braucht, sondern von einer solchen Anlage an einem anderen Ort in Schleswig-Holstein – siehe die Abbilung unten rechts! Höchst nachdenkenswert.

In Ahrensburg haben wir auch den Deppenkreisel im Wulfsdorfer Weg. Und im “Schwarzbuch” steht die Frage: “Warum ein teurer Kreisel, wenn auch eine Ampel ausreicht?” Jedoch: Mit dem besagten Kreisel ist keineswegs der Deppenkreisel in Ahrensburg gemeint, sondern die Rede ist von einem Kreisel in Hamburg. Der Ahrensburger Deppenkreisel ist jedoch genauso überflüssig ist wie der Kreisel in Hamburg und wie derjenige Mitarbeiter im Rathaus von Ahrensburg, der für den Deppenkreisel verantwortlich gewesen ist.

Fazit: Eigentlich sollte man das “Schwarzbuch” aufnehmen ins “Schwarzbuch” vom Bund der Steuerzahler – siehe die Überschrift!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 3. November 2023

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