Offenbar läuft es gut mit der BürgerStiftung Region Ahrensburg und Rechtsanwalt Stefan Dehn, den Sie im Foto neben dem Ahrensburger Paten Eckstein vor der Reklametapete der Bürgerstiftung sehen. Und es geht wieder einmal um “Erbrecht und Testament” mit dem Hinweis der BürgerStiftung, dass man “vielleicht auch eine gemeinnützige Organisation” in seinem Testament bedenken kann. Ob Rechtsanwalt Dehn dabei an den Tierschutzverein denkt, die Ahrensburger Tafel oder ob er die BürgerStiftung Region Ahrensburg im Fokus hat, das weiß ich natürlich nicht und kann es nur ahnen.
Diesmal findet die Veranstaltung statt in den Räumen der Hamburger Sparkasse, dem Werbepartner von Dr. Michael Eckstein, wo er auch ein Spendenkonto eingerichtet hat. Dass diese Veranstaltung dem Image der Haspa förderlich ist, wage ich zu bezweifeln. Aber die Sparkasse propagiert ja auch den “Joker”, der bekanntlich ein Narr ist.
Und dann ist dort wieder der Hinweis zu lesen: “Spenden sind erbeten”. Wofür diese Spenden gesammelt werden, erfährt man in der Ankündigung nicht. Und so könnte hier der naheliegende Verdacht entstehen, dass Rechtsanwalt Stefan Dehn nach getaner Arbeit mit gefüllter Sammelbüchse nach Hause geht. Oder wird von den Spenden der Teilnehmer vielleicht die Raummiete bei der Haspa bezahlt, ich meine testamentarisch…? 😉
Notabene: Ceterum censeo Carthaginem esse delendam!
Ich habe da mal eine Frage: Muss die Bürgerstiftung= Herr Dr. Eckstein eigentlich die Bilanzen auf Wunsch der unzähligen Spender offenlegen? Wem gegenüber muss er sie offenlegen? Oder etwa niemanden? Oder nur gegenüber dem Ahrensburger Richter, dem Rechtsanwalt und den beiden pensionierten Lehrern, welche die Stiftung eigentlich kontrollieren sollen? Ich frage mal ganz plump und allgemeinverständlich: Angenommen, ich spende der Bürgerstiftung 1.000€ (da sei der Herr der Hölle davor!) – hätte ich dann die Möglichkeit – wie die zahlreichen anderen Einzelspender und Firmen – mich darüber zu informieren, wie die wohl reichlich eingesammelten Gelder ausgegeben werden? – Von den seriösen Vereinen und Wohltätigkeitsvereinen, in denen ich Mitglied bin oder denen ich regelmäßig spende, bekomme ich 1x im Jahr automatisch eine Abrechnung zugeschickt, bei anderen auf Wunsch. In einem weiteren habe ich die Möglichkeit, mich 1x im Jahr vor Ort über Einnahmen und Ausgaben sowie den aktuellen Kontostand zu informieren. Was ist denn nun mit der Bürgerstiftung?
Korrektur: Der Rechtsanwalt ist ja in diesem speziellen Fall ein Anwalt auf der Seite von Dr. E.