Anzeigenblatt MARKT: Vielleicht wollen Sie in Ihrem Testament eine gemeinnützige Organisation bedenken…?

Die Redaktion vom Anzeigenblatt MARKT bringt heute eine höchst bemerkenswerte Empfehlung in Sachen Testament: Falls Sie vielleicht möchten, lieber Leser, dass nach Ihrem Ableben eine gemeinnützige Organisation Ihr Geld und Gut erben soll, dann sollen Sie sich laut MARKT darüber von der BürgerStiftung Region Ahrensburg beraten lassen, und zwar in der Stormarnschule. Und wenn Sie noch nicht an Ihr eigenes Testament denken sondern mehr an das Ihrer Eltern und Großeltern, dann sollten Sie diese genauso wie mögliche Erbtanten und Erbonkels unbedingt in die Veranstaltung der BürgerStiftung schicken!

Wenn eine gemeinnützige Organisation darauf hinweist, dass eine gemeinnützige Organisation auch als Erbe in einem Testament eingesetzt werden kann, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der Veranstalter dabei an das Deutsche Rote Kreuz denkt. Oder an den Tierschutzverein. Aber vielleicht an die Arbeiterwohlfahrt…?

Ach ja, und der MARKT weist noch einmal ausdrücklich darauf hin: “Spenden sind erbeten”. Für wen oder was diese Spenden erbeten sind, schreibt der MARKT nicht. Und deshalb tippe ich, dass der Referent, der Rechtsanwalt Stefan Dehns, von den erbetenen Spenden seine Spesen erstattet bekommt. Und die regelmäßigen Vorträge dieser Art könnten sich auch für den Mann lohnen, da der Advokat hier möglicherweise neue Mandanten für seine Kanzlei akquirieren und dann richtig zur Kasse bitten kann.

Die Überschrift im MARKT, die da lautet: “Wie man das Erbe optimal gestalten kann”, die richtet sich an die Erben, oder…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 15. April 2023

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