Alexander Sulanke, Redaktionsleiter Abendblatt-Stormarn, schickt seinen Newsletter nach Stormarn und wünscht “Viel Spaß bei der Lektüre”. Und “Unsere Empfehlungen” beginnen mit dem Bericht: “A1/A24: Notruf aus Reisebus: Polizei beendet Schlangenlienienfahrt”. Wahrlich ein toller Spaß!
Aber beachten Sie das Foto: Eine junge Polizistin steht vor dem Reisebus. Damit suggeriert der Redaktionsleiter: Der Reporter der Stormarn-Redaktion war live vor Ort. War er aber nicht. Erst wenn der Leser in den Bericht klickt und zu lesen beginnt, dann findet er dort den Hinweis “Symbolfoto”.
Der Pressekodex des Deutschen Presserats fordert in Ziffer 2: „Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.“ In Ziffer 2, Richtlinie 2.2, heißt es: „Kann eine Illustration, insbesondere eine Fotografie, beim flüchtigen Lesen als dokumentarische Abbildung aufgefasst werden, obwohl es sich um ein Symbolfoto handelt, so ist eine entsprechende Klarstellung geboten. So sind (…) deutlich wahrnehmbar in Bildlegende bzw. Bezugstext als solche erkennbar zu machen.“
Zitat Abendblatt Stormarn online: