Gestern habe ich auf einen Bericht im Stormarner Tageblatt hingewiesen, wo berichtet wird, dass die vor rund einem Jahr suspendierte Schulleiterin der Stormarnschule vom Verdacht der Untreue befreit wurde und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Frau eingestellt hat. Das Unglaubliche: Ein Jahr lang hat die Kripo benötigt, um das zu erkunden, was man möglicherweise auch an einem Nachmittag hätte erledigen können.
Und nun zum Grund dieses Blogs: Wäre ich persönlich an Stelle der Beschuldigten, dann würde ich nun einen Strafantrag stellen gegen den oder diejenige, der/die mich angezeigt hat. Eine Anzeige wegen Rufmord.
In meinen Augen wurde die Ex-Schulleiterin denunziert, also als negativ hingestellt und öffentlich verurteilt und gebrandmarkt. Und wozu Sie bitte auch meinen Blog-Eintrag vom 8. Januar 2022 noch einmal lesen wollen!
Auf der anderen Seite ist zu vernehmen, dass noch ein Disziplinarverfahren gegen die Frau läuft. Warum auch das nach über einem Jahr noch nicht zu Ende geführt ist, weiß ich nicht, halte die Zeitspanne aber für ein absolutes Unding.
Ich habe von Eltern gehört, dass die suspendierte Schulleiterin umstritten war. Aber was ist, wenn sich auch die weiteren Vorwürfe gegen die Frau als haltlos erweisen? Kann sie dann unbeschadet wieder zurückkehren auf ihren alten Arbeitsplatz in der Waldstraße? Wohl kaum.
und was habe ich am 8.1.2022 gesagt:
Üble Nachrede = Par. 186 StGB