Wenn man etwas wissen möchte, muss man fragen. Das gilt in der Einwohner-Fragestunde der Stadtverordneten-Versammlung genauso wie bei anderen Situationen des täglichen Lebens. Wie zum Beispiel bei Trickbetrügern, die alte Menschen abzocken. Da habe ich eine Frage, und zwar an eine Bank, die einem Betrug Vorschub geleistet hat.
Heute berichtet die Polizeidirektion Ratzeburg, dass Trickbetrüger in Bad Oldesloe einen fünfstelligen Geldbetrag erbeutet haben. Wir lesen: “Die Betrüger gaben sich telefonisch als eine Freundin der Geschädigten aus” – was allerdings recht merkwürdig klingt. Kurzum: Die 68jährige Dame ging zur Bank und hob dort “einen niedrigen fünfstelligen Geldbetrag von ihrem Konto ab”. Meine Frage: Muss es an dieser Stelle nicht geklingelt haben, ich meine bei der Bank?!
Wenn eine Rentnerin 10.000 Euro oder mehr von ihrem Konto abhebt und so etwas nicht regelmäßig tut, dann muss das am Kassenschalter der Bank doch einen Verdacht erregen. Und ein Gespräch mit der Kundin hätte vermutlich dazu geführt, dass die Frau ihr Geld nicht Betrügern übergeben hätte. Das kann man als Kundendienst der Bank bezeichnen. Oder als selbst auferlegte Sorgfaltspflicht. Beides jedoch scheint bei diesem Kreditinstitut nicht vorhanden zu sein.
Für mich trägt die Bank eine Mitverantwortung für die Straftat. Auf jeden Fall eine moralische. Und im Polizeibericht sollte die Bank mit Namen genannt sein.
Herr Dzubilla
hier haben Sie einfach mal recht.
Respekt, dass Sie das so erwähnen.
Ach ja, über den Tellerrand schauen und mitdenken – das ist schon schwer.