Ahrensburger Bürger müssen bekanntlich eine “Regensteuer” bezahlen – auch wenn es gar nicht regnet. Gemeint ist die Niederschlagswassergebühr, was meint: Hauseigentümer liefern ihr wertvolles Regenwasser an die Stadtwerke und müssen dafür bezahlen, weil sie es über das städtische Rohrnetz fließen lassen. Klar ist das Unsinn. Denn haben wir Solarzellen auf dem Dach und liefern die Energie ins städtische Stromnetz, dann müssten wir dafür nichts bezahlen, sondern wir bekämen im Gegenteil auch noch Geld dafür.
Nun ist es so, dass ich Trottel nicht aufgepasst habe. Will meinen: Ich habe meine Regenwassergebührenbescheide in den vergangenen Jahren nicht geprüft sondern im Vertrauen auf die amtliche Berechnung und Richtigkeit widerspruchslos gezahlt. Rund 15 Jahre lang. Erst in diesem Jahr habe ich genauer hingesehen und festgestellt: Insgesamt habe ich Jahr für Jahr 10 Euro zuviel gezahlt, weil die Stadt die Gebühr falsch berechnet hat.
Wer nun glaubt, dass eine Reklamation auch rückwirkend zur Erstattung zu viel gezahlten Geldes führen würde, der irrt sich. Nur vier Jahre lange rückwirkend kann nur die Stadt zu wenig bezahlte Gebühren erheben. Rebecca Künzel von der „Grundstücksentwässerung, Netzdokumentation“ der Stadtwerke teilte mir mit:
„Wir können bei eindeutigen Gründen die Gebühren vier Jahre rückwirkend erheben. Da jeder bezahlte Gebührenbescheid ein Einverständnis der dort aufgeführten Flächen Ihrerseits ist, können wir Ihnen die Gebühr nicht vier Jahre rückwirkend erstatten.
Dies ist in unserer Satzung so festgehalten worden.
Sie haben den Flächen in diesem Jahr widersprochen und Ihr Gebührenbescheid für dieses Jahr beinhaltet nun die neuen Flächen. Leider haben wir hier auch kein Handlungsspielraum um eine Gleichbehandlung aller Bürger zu gewährleisten.“
Okay, es sind insgesamt nur 150 Euro. Aber das sind zwei randvoll gefüllte Einkaufswagen im Supermarkt. Und wenn wir Bürger demnächst das von Familie Levenhagen vorgeschlagene und so gut wie beschlossene „Stadtgeld“ bekommen, dann erhält Familie Dzubilla 110 Euro. Die restlichen 40 Euro bekommen dann Familie Levenhagen und andere Ahrensburger.