Über Handwerker ärgere ich mich höchst selten, obwohl ich sie häufig beauftrage, da ich selber ahnungslos davor stehe, wenn es um bestimmte Arbeiten in Haus und Wohnung geht. Ich selber stamme aus einer Handwerkerfamilie und weiß, dass es leichtere Möglichkeiten gibt, seinen Lebensunterhalt zu verdienen als in einem kleinen Handwerksbetrieb quasi rund um die Uhr “in Betrieb” zu sein. Aber weil ich mich schon mehrfach über ein und denselben Handwerksbetrieb in Ahrensburg geärgert habe, fasse ich den jüngsten Fall noch einmal zusammen und ergänze das zuvor Berichtete.
Als ich vor Jahren mal meine schlechte Laune an dieser Stelle bekundet habe, weil ich für die Reparatur eines tropfenden Wasserhahnes 105,37 Euro zahlen musste, da habe ich den Betrag dennoch knurrend überwiesen und die Sache ad acta gelegt. Vor kurzem habe ich nun berichtet über den Austausch einer Pumpe bei meiner Heizung, die 150 % über dem Preis von toom lag. Es ist dieselbe Firma wie damals beim tropfenden Wasserhahn. Und bevor Sie jetzt weiterlesen, sollten Sie HIER noch einmal nachlesen, was ich über den Austausch einer Pumpe bei meiner Heizung berichtet habe!
Fortsetzung: Ich hatte die Rechnung der Firma liegen lassen in der Erwartung, der Chef würde sich diesbezüglich äußern mit einem Zeichen von Kulanz. Tat er aber nicht. Deshalb ergriff ich die Initiative und fragte per Mail an, ob er einverstanden wäre, wenn ich den Fall bei der Handwerkskammer vortrage und dort um Schlichtung bitte. Seine Antwort kam noch am selben Tage:
„Laut Aussage der Firma Grundfos Pumpenfabrik GmbH in Wahlstedt (Tel: 04554-980) beliefert diese keine Baumärkte in Deutschland. Sie können dort gerne ebenfalls nachfragen. Die „angeblichen“ Grundfos Pumpen im Baumarkt müssen also über das Europäische Ausland an diese geliefert werden, oft mit kleinen Veränderungen (Steckerumbau, Raubkopien, gefälschtes Logo etc), die auf den ersten Blick nicht auffallen. Gleiches Problem ist das Internet (Amazon etc), wo eine Überflutung von Warenkopien existiert, auch dort ist natürlich alles viel preisgünstiger zu erwerben.“
Was sagt der Handwerker dem Kunden damit? Ich verstehe es wie folgt: Sämtliche Pumpen de Firma Grundfos mit derselben Markenbezeichnung, deren Preis deutlich unter 500 Euro im Einzelhandel erhältlich sind, kommen aus dem Ausland. Mehr noch: Es handelt sich höchstwahrscheinlich um Raubkopien mit falschem Stecker und gefälschtem Logo.
Träfe das zu, meine lieben Mitbürger, dann wäre das ein juristischer Strafbestand. Wobei der Handwerker andeutet, dass nicht nur toom in Ahrensburg sich strafbar machen könnte, sondern auch alle anderen Händler, die genau diese Grundfos-Pumpe deutlich unter dem Preis des Ahrensburger Handwerkers anbieten – falls Sie bitte diesbezüglich mal selber googeln wollen: Grundfos Alpha 2 25/60.
Und der Handwerker erklärt in seinem weiteren Wortlaut, dass er auch immer „Gewähr bei Fuss“ stehe, wenn Probleme auftreten wie Heizungsausfälle und Rohrbrüche und das sogar am Wochenende. Was das allerdings mit dem Preis der Pumpe zu tun hat, weiß ich nicht. Ich weiß aber: Jede kleinste Arbeitsleistung inkl. An- und Abfahrt, Fahrzeugpauschale einschließlich Benzin, Versicherung und Materialbevorratung finde ich auf meinen Rechnungen aufgeführt – siehe Abbildung rechts!
Und der Handwerker schließt mit dem Hinweis: „Selbstverständlich bin ich bei der Handwerkskammer Mitglied, da ich als Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen sein muss. Sie können diese also als Vermittler einschalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bis zur Klärung der Angelegenheit und Zahlung/Teilzahlung der offenen Rechnung meine Abrufbereitschaft im Zuge des Wartungsvertrages aussetzen werde.“
Ich erinnere noch einmal ausdrücklich daran: Seit rund 20 Jahren habe ich mit dieser Ahrensburger Firma zwei Wartungsverträge. Die Firma hat mir zwei Heizungen eingebaut. Ich habe für jede Arbeitsleistung über die Wartungsverträge hinaus ungezählte Reparatur-Rechnungen in 20 Jahren bekommen und bezahlt, auch wenn mir die Beträge nicht immer geschmeckt haben. Ich habe bei dieser Firma Wasser-Armaturen gekauft, für deren Preise ich im Baumarkt ein ganzes Regal voll hätte bekommen können. Und ich hatte ein Wasserleck im Haus, dessen Ursache der Firmeninhaber selber falsch beurteilt hatte, sodass erst nach Fortschreiten des Schadens einer seiner Mitarbeiter dieses Leck zum Glück finden und beseitigen konnte.
Ich habe jetzt also zwei Wartungsverträge mit der besagten Ahrensburger Firma, bei denen der Firmeninhaber bei dem einem seine „Abrufungsbereitschaft aussetzen“ wird, weil ich es gewagt habe, seine Rechnung zu reklamieren, die mit dem Wartungsvertrag gar nichts zu tun hat. Na supi.
Und ich werde den ganzen Fall jetzt wie folgt aussitzen: Ich werden den Rechnungsbetrag um 100 Euro kürzen – womit die Pumpe immer noch doppelt so teuer ist wie im örtlichen Einzelhandel – und den Restbetrag überweisen. Und ich werde meine beiden Wartungsverträge mit der Firma kündigen. Das ergibt 2 x 150 Euro = 300 Euro.
Postskriptum: Sollte es so sein, dass die Firma Grundfos den Ahrensburger Handwerker nach allen Regeln der Kunst übers Ohr gehauen hat, dann ist das nicht meine Sache, für die ich auch nicht zahlen möchte. Und den Hinweis von der Handwerkskammer, ich könne mich diesbezüglich an die Verbraucherzentrale wenden, habe ich unberücksichtigt gelassen, da ich meine Zeit auch besser verbringen kann. Und die Verbraucherzentrale will für eine Beratung online 25 Euro im voraus kassieren.
Ach ja, die Wartungsverträge. Unsere WEG hat auch einen mit einem bekannten Handwerksbetrieb in Ahrensburg. Vor einigen Wochen fiel die Heizung aus (Sonntag, festgestellt gegen 20 Uhr). Die 24-Stunden-Hotline angerufen. Leider sei der Monteur noch auf zwei Notfällen und man müsste an Ruhezeiten denken. Erst nach Anruf unseres Verwalters, dass man 7 Personen kaum bei 15 Grad Zimmertemperatur und -5 Aussentemperatur kalt duschen lassen könnte, führte dann zum gewünschten Ergebnis. Als Beirat werde ich einen Wechsel zu Elmatic vorschlagen, mit denen ich gute Erfahrungen als Hausbesitzer hatte. Aber ein Punkt: Die Verrechnung gegenseitiger Ansprüche aus zwei unabhängigen Rechtsgeschäften ist nicht zulässig. Der Wartungsvertrag und dessen Erfüllung hat nichts mit der strittigen Rechnung zu tun. Sie könnten juristisch auch nicht die Zahlung für die Wartung mit Hinweis auf die Rechnung zurückhalten. Der Handwerker seine Leistung umgekehrt aber auch nicht. Das ist Bockigkeit, aber eben nicht gesetzlich gedeckt.