“Neue Bußgelder, neue Strafen, neue Regeln”, verkündet die Größte auf dem Boulevard, nämlich BILD. Und das Blatt berichtet über “Scheuers neue Verkehrsregeln”, nach denen ein Auto-Halt auf Rad- oder Gehweg mit 100 Euro Bußgeld bestraft wird.
Als ich heute durch die Sklavenhändlerstraße geradelt bin, sah ich ein Auto, das an einer Straßeneinmündung auf dem Gehweg geparkt war. So etwas tut kein normaler Mensch, weshalb ich hier auf eine geistige Behinderung geschlossen habe – siehe die Abbildung links!
Ansonsten gehen mir die neuen Verkehrsregeln des Ministers nicht weit genug. Solange Autofahrer auf der Fahrbahn parken dürfen, ist das Gesetz ein Witz. Denn die Fahrbahn heißt Fahrbahn, weil die Autos darauf fahren sollen. Sonst würde sie ja Parkbahn heißen.
Zum Thema Parken passt auch das Folgende: Ich bin heute zu einem Termin ins Ärztehaus gefahren. Auf dem Fahrrad, versteht sich, denn ich wollte dort ja keine Einkäufe erledigen. Und dann habe ich vor dem Gebäude in der Hamburger Straße immer das Problem: Wo schließe ich mein Fahrrad an? Vor dem Ärztehaus sind Fahrräder einfach abgestellt worden, die zwar ab- aber nicht angeschlossen sind. Ich selber habe mein Rad am Bauzaun angeschlossen, was allerdings etwas mühsam gewesen ist.
Als ich im Gebäude war, sah ich, dass hinter dem Haus diverse Fahrradständer angebracht sind. Und eine Dame, die neben mir im Fahrstuhl stand, sagte mir, ohne dass ich sie darauf angesprochen hatte: “Jetzt habe ich erst gesehen, dass man sein Rad hinter dem Haus anschließen kann!”
Frage: Wenn man schon vor dem Gebäude keinen Fahrradständer aufstellt, dann könnte man dort wenigstens ein deutlich sichtbares Schild anbringen, dass Fahrradständer sich im Hof des Ärztehauses befinden!