Rund 90 Parkplätze in bester Innenstadtlage, nämlich unter dem Rathausplatz, werden seit fast 10 Jahren von der Eigner-Firma Luserke abgesperrt. Und das, obwohl die Stadt Ahrensburg der Firma eine Zufahrt mitten auf einer öffentlichen Straße (früher: Klaus-Groth-Straße, heute: Rampengasse) genehmigt und damit städtisches Eigentum an Luserke zur Nutzung übergeben hat, ohne dafür einen erkennbaren Gegenwert erhalten zu haben.
Am 8. April 2017 hat Reporter Harald Klix im 3. Buch Abendblatt berichtet, dass die Stadt Ahrensburg ein Zwangsgeld gegen Luserke festgesetzt hat – siehe die Abbildung! Und nachdem jetzt weitere zwei Jahre ins Land gezogen sind, erwarte ich am 8. April 2019 eine Wiedervorlage im 3. Buch Abendblatt über den aktuellen Stand der Angelegenheit.
(In diesem Zusammenhang weise ich auch noch einmal auf meinen Blog-Eintrag vom 29. Oktober 2018 hin, wenn Sie bitte mal hier klicken wollen!)
Oder bin ich womöglich gar nicht auf dem aktuellen Stand? Hat eventuell jemand von Ihnen gehört und gesehen, dass die Tiefgarage inzwischen wieder geöffnet ist…?
Nein Herr Dzubilla,
die Sache ist doch wirklich reicht einfach zu verstehen.
Passen Sie mal auf:
Grade weil die Zufahrt auf öffentlicher Fahrbahnfläche liegt (geht gar nicht) und “ohne erkennbaren Gegenwert” an die Allgemeinheit errichtet worden ist (sittenwidrig), ist das gesamte Zufahrts-Bauwerk rechtswidrig.
Folgerichtig hat der Bürgermeister richtig entschieden, wenn er auch die über die Zufahrt erreichbare Tiefgarage für nun rechtswidrig erklärt und deren Nutzung pflichtgemäß untersagen muss.