Was ich auf Szene Ahrensburg bereits am 16. April 2019 vorausgesagt habe, wird heute im 3. Buch Abendblatt bestätigt: Der Investor vom Blindenhof denkt gar nicht daran, die Verträge mit kik und Tedi zu lösen, damit diese Billigheimer nicht nach Ahrensburg kommen werden. Und Roland, der wilde Riese, gleicht Don Quixote beim Kampf mit den Flügeln von Windmühlen. Grenzenlose Naivität eines Bürgervorstehers, der die Gesetze der freien Marktwirtschaft nicht zu kennen scheint.
Und wer hat die Schuld an diesem Desaster? Die Schuld haben Politiker von CDU und Grünen und der Bürgermeister. Weil diese die Parkplätze auf dem Lindenhof verkauft haben, ohne daran zu denken, dass ein gewünschter Nahversorger nicht einziehen kann, wenn seine Kunden dort keine Parkmöglichkeiten haben.
Und was macht Peter Egan, Fraktionsvorsitzender der WAB in der Stadtverordneten-Versammlung? Er macht sich darüber lustig – ha! ha! ha! Der Witzigmann soll mal abwarten, was mit Alter Reitbahn und Kino passiert, wofür er sich persönlich so vehement ins Zeug gelegt hat, der kleine Dicke mit der großen Klappe.
Die Handelskammer Hamburg verkündet: “Wenn Sie als Investor bauliche Anlagen (in der Regel ein Gebäude) herstellen, bei denen Kraftfahrzeugverkehr zu erwarten ist, so sind Sie gemäß § 48 Absatz 1 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) verpflichtet, Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in ausreichender Zahl herzustellen.”
Ahrensburg ist nicht Hamburg, und ich weiß nicht, wie die Bauordnung in unserer Stadt aussieht. Aber was hindert den Bürgermeister daran, am Montag in die Stadtverordneten-Versammlung den Antrag nachzureichen, die Politiker mögen mehrheitlich beschließen, dass größere Läden ohne Abstellmöglichkeiten in ausreichender Zahl für die Fahrzeuge von Kunden in Ahrensburg nicht genehmigt werden…?!
Sehr geehrter Herr Dzubilla,
in unserer schönen Stadt gilt selbstverständlich die Landesbauordnung (LbauO) des Landes Schleswig-Holstein, nachzulesen unter
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true
oder mit Verweis auf externen Link
https://www.ahrensburg.de/Bauen-Umwelt/Bauaufsicht-Bauberatung
Dort gibt es den entsprechenden Paragraphen §50.
Aber das wußten Sie mit Sicherheit schon, oder?
MfG Jan
Schöne Grüße nach Ahrensburg aus Bangladesh!
Interessant wäre das Datum der Mietvertragsunterzeichnung mit der Tengelmanngruppe. Jeder Investor braucht Planungssicherheit. Es ist undenkbar, dass man ins Blaue hinein Gewerbeimmobilien errichtet und sich dann auf die Suche nach Mietern begibt. Vermutlich wurde der Bürger auch hier wieder getäuscht. Mit der Umsetzung des Lindenhofobjektes wurde grob wettbewerbswidrig agiert: Andere Ahrensburger Vermieter halten nämlich Stellplätze vor, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Notfalls in zweiter Tiefebene. Der Bauantrag der Lindenhoferrichter hätte durch das Baudezernat des Rathauses so in dieser Form gar nicht genehmigt werden dürfen. Dies ist um so unverständlicher, da in der Vergangenheit Bauanträge, zB. zur Vergrößerung des Eigenheims durch Anbau, fast nie genehmigt wurden. Aktuell auf der Klaus-Groth-Str. in Höhe des Rauthauses, wo ein Ahrensburger Bürger sein leerstehendes Elternhaus erweitern möchte, aber vom Rathaus keine Genehmigung dazu bekommt. Zweierlei Maß.