Heute betätigt sich der Blogger wieder einmal als Problemlöser, und zwar für die Verwaltung der Stadt Ahrensburg und damit auch für deren Autofahrer. Über das Problem berichtet die Redaktion vom 3. Buch Abendblatt am heutigen Tage unter der Überschrift: „Wildparker in der Fußgängerzone“– siehe die Abbildung!
Vorab: Was ist ein “Wildparker”? Was ein Wildpinkler ist, das weiß ich spätestens seit der Zeit, als dieselbe Zeitung über die Wildpinkler an der Toilettenmuschel zu Füßen des Blaumannes berichtet hat. Aber ein „Wildparker“? Parken Wildparker ihr Wildpferd vielleicht auf einem Wildpfad im Wildpark zwischen dem Wildwechsel oder was…?
Ich habe im Großen Duden nachgeschaut: Zwischen „Wildpark“ und „Wildpastete“ gibt es keinen „Wildparker“ – siehe den Auszug aus dem Duden! Folglich kann es auch in Ahrensburg keine „Wildparker“ geben, oder was meinen Sie…? 😉
Aber Scherz beiseite, denn das Thema ist durchaus ein ernstes. Jedenfalls für Autofahrer. Für die Abzocker im Rathaus dagegen ist es eine Goldgrube, dass Autofahrer in der Manhagener Allee parken, wo nur der Lieferverkehr zu bestimmter Zeit parken darf. Ein echter Glücksfall für die Stadtkasse. Denn wir erfahren:
Die Ordnungskräfte der Stadt haben dort kräftig zugelangt und allein „in diesem Jahr gut 7.400 Euro auf den rund 100 Metern an der Manhagener Allee eingenommen“. Also: Glückwunsch, Herr Bürgermeister, zu diesen städtischen Einnahmen, denn wieviel Läden in der Manhagener Allee werden wohl 7.400 Euro jährlich an Gewerbesteuer in die Stadtkasse zahlen – die dortigen AWO-Läden ganz bestimmt nicht!
Doch statt sich still zu freuen und weiterhin fröhlich zu kassieren, bricht laute Scheinheiligkeit aus dem Rathaus hervor: Man würde – aus welchen Gründen auch immer – gern auf die 7.400 Euro verzichten. Ich zitiere aus dem 3. Buch Abendblatt: “Wie lässt sich das Problem in den Griff bekommen? ‘Das ist schwierig’, sagt Bär. ‘Denn wir müssen den Lieferverkehr zulassen.’ wenn Poller aufgestelt würden, müssten diese nicht nur für die Feuerwehr absenkbar sein. Auch alle Lieferanten müssten einen Schlüssel erhalten.”
Und damit komme ich zum Casus knacksus, nämlich zur Problemlösung, die sowohl den Autofahrern als auch den Wünschen der Verwaltung gerecht wird: Einfach die Manhagener Allee nicht mehr von den städtischen Ordnungskräften kontrollieren lassen! Stattdessen: Freigabe der Straße als öffentlicher Parkplatz mit Parkscheibe!
Meine Begründung: Die Redaktion vom 3. Buch Abendblatt berichtet: “Seit Jahresgebinn seien 246 Knöllchen verteit worden” und das bei fast täglicher Kontrolle. Was bedeutet das? Es bedeutet:
Durchschnittlich gibt es pro Tag nur einen einzigen “Wildparker” in der Manhagener Allee, für den sich eine Politesse extra auf den Weg gemacht hat. Und darüber der ganze Beitrag mit Recherche in der Zeitung, versehen mit einem Foto eines Leitenden Redakteurs vom Hamburger Abendblatt, nämlich Ralph Klingel-Domdey, der sich in seiner Freizeit immer wieder gern als Fotoreporter betätigt.
Postskriptum: Ein Schelm, wer bei diesem Beitrag im 3. Buch Abendblatt an einen bei der Redaktion bestellten Werbetext für das Parkhaus Alte Meierei denkt! Denn dieses Parkhaus wird doch mit keiner Silbe im Text erwähnt. 😉
Hier wurde aus einer Eintagsfliege ein Elefant gemacht. Gut, dass die Redaktion jetzt früher aufstehen muss und nicht erst gegen Mittag mit der Arbeit beginnt.
http://www.turi2.de/aktuell/funke-laesst-tageszeitungs-macher-frueher-aufstehen/
Die Verwaltung irrt und die Kontrolleure müssen zur Nachschulung. Die Beschilderung an dieser Stelle ist eindeutig. Man liest die Schilder von oben nach unten. Jedes Zusatzzeichen bezieht sich lt. StVO auf das Hauptzeichen. Also: 1. Fußgängerzone – 2. Fahrräder frei (in der Zone) – 3. Lieferverkehr frei (in der Zone) – 4. 6-10 Uhr (gilt die Zone).
Warum werden dann nach 10 Uhr Knöllchen verteilt? Ist dagegen noch nie jemand vor Gericht gegangen?