Kein Thema hat die Redaktion vom 3. Buch Abendblatt in den vergangenen zehn Jahren so intensiv und andauernd beschäftigt wie der sogenannte „Muschelläufer“ auf dem Rondeel in Ahrensburg. Wenn Sie bei Google „Muschelläufer“ und „Hamburger Abendblatt“ eingeben, dann werden Sie sofort erkennen, dass die Schießbudenfigur des Plastikers Wolke, die allgemein als „Blaumann“ bezeichnet wird, immer wieder ins Gespräch gekommen war.
Und ständig wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei dem “Muschelläufer” um ein für Kinder „bespielbares Kunstwerk“ im öffentlichen Raum handelt. Und jeden Tag konnte man auch kleine Kinder sehen, die auf dem Blaumann herumturnten – klar, was sollen die Lütten wohl sonst auf dem Rondeel machen, wenn die Eltern dort in den Cafés bei Kaffee und Kuchen sitzen?!
Und nun ist etwas höchst Bemerkenswertes passiert, worüber ich in einem Blog-Eintrag am vergangenen Freitag berichtet habe. Es sind Schilder auf dem Boden vor der Plastik angebracht, auf denen gewarnt wird: “Unfallgefahr – Spielen und Klettern verboten” – siehe die Abbildung! Damit ist die Zweckbestimmung der Skupltur beendet worden.
Aus diesen Schildern geht kein Absender hervor, weshalb sie anonym und damit unverbindlich sind. Und wenn ich Redaktionsleiter vom 3. Buch Abendblatt wäre, dann würde ich sofort eine/n Reporter/in ins Rathaus schicken, um dort zu erkunden: 1. Wer hat die Schilder dort angebracht? 2. Warum wurden die Schilder dort angebracht – ist die Figur vielleicht marode und droht zu fallen? Oder 3. Ist hier bereits ein Unfall mit einem Kind passiert, für den die Stadt haften muss? Und 4. Nachdem die Figur ihre Bestimmung eingebüßt hat: Wann wird sie vom Rondeel entfernt? Dazu noch die 5. und letzte Frage: Wer haftet für die Kosten?
Wie gut, dass alle Vorschulkinder schon lesen können. Und dass die Kinder von Flüchtlingen schon so gut Deutsch können.
Und die Kinder blicken stumm
um den blauen Mann herum.
Und der Bürger fragt sich drum:
Kippt der Muschelläufer um?