Werbung für Tabakerzeugnisse und für den Konsum derselben ist verboten – jedenfalls in gedruckten Medien genauso wie in TV und Radio. Und deshalb kann auch eine Shisha-Bar keine Anzeige schalten im Hamburger Abendblatt. Was also tun, wenn man die Eröffnung einer Shisha-Bar in der Schlossstadt bekanntgeben möchte…?
Als vor rund zwei Jahren die erste Shisha-Bar in Ahrensburg eröffnet wurde, da gab es dafür eine großformatige Werbung im 3. Buch Abendblatt. Allerdings nicht als Anzeige, sondern diese Werbung war redaktionell gestaltet mit der Überschrift: „Ahrensburg hat jetzt eine Shisha-Bar“ – siehe Abbildung links oben!
Nun gibt es eine zweite Shisha-Bar in Ahrensburg: „Zahara“. Zur Freude der Ahrensburger „Behörde“, wie der Betreiber heute im 3. Buch Abendblatt erklärt, wo Reporterin Joana Ekrutt berichtet, dass der Genuss von Shisha-Tabak, der geschmacklich von Ananas über Minze bis Orange-Schokolade reicht, für Geselligkeit und Entspannung sorgt. Und Bauchtanz gibt es gratis dazu – jedenfalls zweimal im Monat. Der Schwerpunkt der neuen Bar soll übrigens auf den Cocktails liegen.
Weniger Konkurrenz für „Ramrob“ in Sachen Cocktails, als vielmehr für „Asche“ in Sachen Smoking.