In der Bibel steht geschrieben: “Vor Gott sind alle Menschen gleich.” Diese Gleichheit endet jedoch bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche, denn deren Oberhäupter fühlen sich ungleich höher gestellt als das gemeine Fußvolk der Kirche.
Jüngstes Beispiel ist Sigrid Steinweg, über die heute im 3. Buch Abendblatt berichtet wird. Sie hatte mich schon vor einiger Zeit darüber informiert, dass sie nicht zugelassen wird als Kandidatin zur kommenden Wahl zum Kirchengemeinderat, wo sie in Vergangenheit über viele Jahre lang tätig gewesen ist. Die Vorwürfe von Propst Hans-Jürgen Buhl: Sigrid Steinweg habe Internas ausgeplaudert. Und sie stünde nicht hinter den Beschlüssen des Gemeinderates.
Sigrid Steinweg hat dagegen protestiert und will auch weiterhin gegen ihre Nichtzulassung angehen. Ich empfehle ihr, das nicht zu tun, denn es ist vergebliche Liebesmüh. Die Kirchenhäupter können nach ihren eigenen Gesetzen machen, was sie wollen; und wenn ein Gemeindemitglied nicht damit einverstanden ist, dann wird es eben untergebügelt.
Ich hätte Propst Buhl einmal wegen Freiheitsberaubung anzeigen können, denn als ich mich damals mit weiteren Gemeindemitgliedern zu einer Andacht vor der geschlossenen Tür von Sankt Johannes versammelt hatte, ließ der Propst einen hohen eisernen Zahn um die Gemeindemitglieder montieren, brachte unschuldige Menschen damit hinter Gitter. Und als ich dazu aufgerufen hatte, in der Schlosskirche zu protestieren, rannte der Propst zur Staatsanwaltschaft. Und musste erfahren: Wir haben in Deutschland im Grundgesetz eine Meinungsfreiheit geschenkt bekommen, die es uns gestattet, unsere Meinung zu äußern – auch zu Handlungsweisen der Kirche und egal, ob es dem Propst passt oder nicht.
Statt sich an ein Kirchengericht zu wenden, könnte Sigrid Steinweg sich an ein irdisches Gericht wenden. Das allerdings würde ihr wenig helfen, denn sollte sie vor dem Amtsgericht obsiegen, kann die Kirche weitere Instanzen gehen, und zwar so lange, bis die Wahl vorbei ist. Bleibt uns Gemeindemitgliedern immerhin, bei der Wahl zum Kirchengemeinderat nur aufrichtige Christen zu wählen. Die erkennt man zum Beispiel daran, dass sie im Förderverein Sankt Johannes tätig sind.
Frau Steinweg ist eine sehr mutige Frau!
Hallo Herr Dzubilla,
der oberste Kieler Kirchenführer hatte mich vor gut einem Jahr gebeten, doch bitteschön die Klappe zu halten und nicht weiter Kritik an der Kirchenbehörde aufzuschreiben, also etwa die Illegalität des sog. Beauftragtengremiums nachzuweisen oder etwa Kirchenführer wie den im Kirchenblatt bezüglich lügenden Propst Buhl mit Dienstaufsichtsbeschwerden zu überziehen.
Achtung: Im November werden es zwei Jahre sein, in denen die Gemeindemitglieder von der demokratischen Mitsprache in ihrem eigenen Verein ausgeschlossen sind.
Es waren überwiegend die Gemeindemitglieder, die damals die Kirchen-Immobilien bezahlt haben und heute die Kirchenadministration bezahlen.
Wohin ist also der Erlös ihres verkauften Gemeindehauses St. Johannes geflossen ?
Statt diese Fragen weiter zu verfolgen hatte ich mich zunächst der massiven Kritik an der Kieler Innenbehörde und der Justizbehörde gewidmet.
Gemeinsamkeit aller drei Behörden:
Sie sind nicht willens oder in der Lage, nachgewiesene Gesetzesverstöße an der Behördenbasis durch Selbstreinigung aufzuarbeiten, auch nicht in der Behördenspitze.
Hinter den Fassaden offenbart sich ein erschreckend maroder Zustand.
Nach Selbstprüfung hatte ich es wieder aufgegeben, für den Kirchengemeinderat zu kandidieren und gegebenenfalls dessen Entscheidungen verteidigen zu müssen.
Stattdessen bleibe ich der Kirchenadministration als Kritiker mit neuer Luft erhalten.
Das rate ich auch Frau Steinweg.
HJL