Die Stadt Ahrensburg hat bekanntlich auch städtische Betriebe. Zum Beispiel den Bauhof und die Stadtentwässerung. Und daneben gibt es auch die Stadtwerke Ahrensburg. Und das Badlantic. Und die Cottage Sauna. Außerdem die Stadtbücherei, die Volkshochschule und die Rathaus-Apotheke.
Rathaus-Apotheke? Ein städtischer Betrieb…? Ja, liebe Mitbürger, dem ist ganz offensichtlich so. Denn wäre die Rathaus-Apotheke kein städtischer Betrieb der Stadt Ahrensburg, dann dürfte sie auch nicht das Ahrensburger Stadtwappen im Namen tragen – siehe die Abbildung!
Die Wahrheit ist natürlich: Die Rathaus-Apotheke ist weiterhin in privater Hand. Aber der Bürgermeister hat hier vermutlich die Schirmherrschaft übernommen. 😉 So wie bei der Ahrensburger Musiknacht. Und dann, so erklärte mir Michael Sarach, dann darf man das Stadtwappen verwenden im Zusammenhang mit dem Bürgermeister. Und der, so vermute ich, schreibt auf allen Beipackzetteln der Rathaus-Apotheke ein Grußwort an die kranken Bürger und wünscht ihnen gute Besserung. 😉
Eigentlich doch eine hübsche Idee, finden Sie nicht auch!?
Wer mag wohl das “Rezept” für das Benutzen des Stadtwappens ausgestellt haben? Dr. Mabuse vielleicht? Oder Dr. Schiwago nach der bekannten Melodie: “Nie sollst Du mich befragen!”?
Paragraph 1 Abs. 1 S. 2 der Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg, Wappennutzung durch Dritte bedarf der Genehmigung durch den Bürgermeister.
Haben die die Genehmigung nicht schon seit Bürgermeister Samusch?! Mir ist so.