Wo der Leser – wie so häufig – hinters Licht geführt wird

Wenn ich etwas partout nicht leiden kann, dann ist das Wirtschaftswerbung in den Medien, die nicht als Werbung gekennzeichnet ist. Denn damit wird der Leser hinters Licht geführt, weil das, was er als redaktionelle Empfehlung empfindet, in Wahrheit gekaufter Werbetext ist.

aus Anzeigenblatt Markt

aus Anzeigenblatt Markt

Das gute Beispiel zuerst: Im  MARKT von diesem Wochenende finden Sie eine Anzeige der Ahrensburger Luxusherberge für betuchte Menschen, nämlich der Stadtresidenz in der Hagener Allee. Dieses noble Seniorenheim wirbt dort für einen Ball mit 3-Gänge-Menü, und der MARKT veröffentlicht dazu ein sogenanntes Advertorial, was vorschriftsmäßig als Anzeige gekennzeichnet ist – siehe Abbildung links!

aus: ahrensburg24 (Partner: Stadtwerke Ahrensburg)

aus: ahrensburg24 (Partner: Stadtwerke Ahrensburg)

Lilliveeh, die selbsternannte Qualitätsjournalistin vom Werbeportal ahrensburg24 (Partner: Stadtwerke Ahrensburg), bringt ebenfalls einen Werbetext samt Werbefoto, kennzeichnet diese Werbung aber nicht als Anzeige – siehe die Abbildung rechts, die nur ein Ausschnitt vom ganzen Beitrag ist!

Frage: Was denkt Lilliveeh sich eigentlich dabei…? Zwar besteht ihr Werbeportal ohnehin mehr oder weniger aus Werbung, aber die sollte schon vorschriftsmäßig gekennzeichnet sein. Nicht, weil ich es so will, liebe Leser, sondern weil das Pressegesetz es so vorsieht. Und die allgemeine Rechtsprechung ebenfalls. Und nicht zuletzt will auch der Leser wissen, ob er eine redaktionelle Empfehlung liest oder einen bezahlten Werbetext. Ob Lilliveeh das wohl je begreifen wird…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 8. November 2015

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