Liebe Leser, wissen Sie schon, was Sie am Abend des 27. Novembers im Jahre 2013 machen werden? An diesem Abend spielt Bayern München gegen CSKA Moskau in der UEFA-Champions League. Einerseits.
Andererseits findet am 27. 11. 2013 auch die Einwohnerversammlung der Stadt Ahrensburg im Kulturzentrum Marstall statt – siehe die nebenstehende Information von der Homepage, die ich um den Fußball-Hinweis ergänzt habe!
In der Einwohnerversammlung geht es also um die beiden Themen: „700 Jahre Ahrensburg in 2014“ und: „Städtepartnerschaften der Stadt Ahrensburg“. Das sind gewiss zwei wichtige Themen und durchaus sinnvoll für eine Einwohnerversammlung. Zumal es auch noch schöne Themen sind, also keine unangenehmen. Wie zum Beispiel die Schuldenlage unserer Stadt. Oder eine Beisetzung wie die vom Euro, den wir hunderttausendfach im Badlantic versenken, weil der Bürgermeister das Thema mit e.on-Hanse nicht auf die Reihe kriegt.
Es gäbe auch Themen wie die Lärmaktionsplanung. Oder die Straßeninstandsetzung. Oder die Planung Stadteingang WEST. Oder die Brückensanierung Vierbergen. Oder die Nahversorgung vom Gartenholz, wenn der Einkaufspark Kornkamp nach Süden zieht. Oder: Wie geht es weiter mit dem Stadtbuskonzept? Oder: Was passiert nun eigentlich mit dem Rohrbogenwerk und dem Gewerbegebiet West? Und: Wo ist denn die festgeschriebene Überarbeitung des ISEKs (verabschiedet 2011) für den Bürger einsehbar? Oder: Wie sieht es mit der aktuellen Neugestaltung des Rathausplatzes aus, nachdem die Bürger ihre Ideen abgeliefert haben…?
Klar, das alles sind keine so geilen Themen wie ein 700. Geburtstag oder Freundschaften mit unseren Partnerstädten. Wir wollen lieber feiern, fröhlich sein und Freunde haben! Übrigens: Am 27. November 2013 im Marstall ist eine Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen. Doch ich bin sicher: Alle Punkte, zu denen ich hier Fragen geäußert habe, werden abgehandelt unter TOP 4 Verschiedenes…! 😉
Moin Herr Dzubilla,
erst einmal ein Kompliment an Sie, habe ihre Homepage erst Gestern entdeckt und bin als Ahrensburger begeistert.
Nun zu dem Termin, es gibt auch ein Leben neben Fußball. Ich hoffe, es werden mal gescheite Entscheidungen getroffen, denn Ahrensburg wird nur einmal 700 Jahre. Meine Erwartungen sind allerdings bei dem Bürgermeister nicht allzu hoch. Wir bräuchten mal jemanden aus unserer Stadt, der sich der Dinge annimmt und auch mal fühlt, was für die Bürger bewegt.
Herzlichst Ihr
Jens Grove
Hallo Herr Dzubilla,
Sie haben etwas Wichtiges vergessen, unsere neue Partnerstadt Barcelona lt. Ahrensburg24. Neue Freunde zum 700. Geburtstag unserer Stadt!
Grüße
Uwe John
Hallo Herr Dzubilla,
nur zur Verdeutlichung: es ist keine Einwohnerfragestunde, sondern eine Einwohnerversammlung. Dort haben alle Bürger Ahrensburgs eine Stimme, nicht nur zum Hören, sondern auch zum Sehen (durch Abstimmungen).
Es ist anders als in der Einwohnerfragestunde der Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlungen. Dort haben Bürger nur in der ersten halben Stimme, das Recht, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben.
Die Einwohnerversammlung ist eine Veranstaltung, die lt. Gemeindeordnung einmal im Jahr durchgeführt werden muss.
sonnige Grüße
Ihr
Christian Schubbert
Hallo Herr Dzubilla,
in der Vergangenheit hat es schon mal Reizthemen bei, und teilweise auch kritische Fragen aus dieser Einwohnerversammlung heraus gegeben. Wenn nun, auf Grund der Terminierung und der Themenauswahl, nur wenige oder gar keine Bürger kommen, haben die Verantwortlichen endlich den Grund, diese, auch bei einigen Politikern, ungeliebte Veranstaltung ganz zu streichen.
LG ein “Ahrensbürger”
Hallo Ahrensbürger,
die Einwohnerversammlung kann nicht gestrichen werden. Sie ist Bestandteil der Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins. Ahrensburg muss einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung durchführen…
Hallo Herr Schubbert,
vorab, ich finde es super, dass Sie die Szene Ahrensburg lesen und sich an den Diskussionen beteiligen. Aber, kleine Korrektur, anbei die Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg. Dort ist nicht niedergeschrieben, dass eine Einwohnerversammlung einmal im Jahr stattfinden muss. Wenn keine Themen vorliegen, kann wie schon vor einigen Jahren geschehen der Bürgervorsteher entscheiden ob oder ob nicht.
Nach §11 Absatz 4der Hauptsatzung hatte ich vor gut einem Jahr bei der Einwohnerversammlung um das Wort gebeten, welches mir einfach nicht erteilt wurde.
Dazu nach meiner Beschwerde, die Antwort des Bürgervorstehers. Zur Korrektur des Schreibens, ich war zu dem Zeitpunkt nur ein Mitglied der WAB und kein aktiver Politiker, was fälschlich in dem Protokoll so dargestellt wird.
Anbei die Beantwortung des Bürgervorstehers und die Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg §11 Einwohnerversammlung vom 26.08.2013
Mit den besten Grüßen
Juergen Siemers
Auszug aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2012
Bürgervorsteher Wilde berichtet von einem Schreiben des Bürgerlichen Mitglieds
Siemers mit der Beanstandung, dass es ihm in der Einwohnerversammlung
nicht möglich gewesen sei, die Tagesordnung um weitere Anregungen
zu ergänzen. Unabhängig davon dass unter dem TOP Verschiedenes
in der Einwohnerversammlung Anregungen hätten gestellt werden können,
hat die Verwaltung die Aufgabe bekommen, diese Anregungen zu prüfen, wie
diese in die Gremien gegeben werden können. Es sei jedoch nicht Sinn der
politischen Kultur, eine Einwohnerversammlung von Politikern zu nutzen.
Die Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg
§11
Einwohnerversammlung
(1) Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher beruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein. Das Recht der Stadtverordnetenversammlung, die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt.
(2) Für die Einwohnerversammlung stellt die Bürgervorsteherin oder der Bürgervor-steher eine Tagesordnung auf. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerver-sammlung ergänzt werden, wenn mindestens 30 % der anwesenden Einwohne-rinnen und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ein-wohnerversammlung sind öffentlich bekannt zu geben.
(3) Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher leitet die Einwohnerversamm-lung. Sie oder er kann die Redezeit bis zu 5 Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerver-sammlung erforderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus.
(4) Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher berichtet in der Einwohnerver-sammlung über wichtige Angelegenheiten der Stadt und stellt diese zur Erörte-rung. Einwohnerinnen und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu ertei-len. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schrift-lich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 30 % der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Angele-genheiten der Stadt betreffen, ist nicht zulässig.
(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Nie-derschrift muss mindestens enthalten
1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
2. die ungefähre Zahl der teilnehmenden Einwohner,
3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,
4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abgestimmt wurde und das Ergebnis der Abstimmung.
Die Niederschrift wird von der Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher und der Protokollführerin oder dem Protokollführer unterzeichnet.
(6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Stadtver-ordnetenversammlung behandelt werden müssen, sollen dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.
Hallo Herr Siemers,
Sie schreiben es doch selbst:
§11
Einwohnerversammlung
(1) Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher beruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein.
Ich weiß sehr wohl, dass der vorherige Bürgervorsteher über zwei Jahre keine Einwohnerversammlung einberufen hat. Meine Rechtsauffassung ist eine andere. Ich glaube nicht, dass in Zukunft auf die Einwohnerversammlung mangels Themen verzichtet werden könnte. die Verwaltung kann gar nicht wissen, welche Bürger mit welchen Anliegen kommen. Deshalb kann man mangels Themen vielleicht eine Einwohnerversammlung vorzeitig beenden, aber man muss sie einberufen.
sonnige Grüße