Beratungsfolge | Datum | Berichterstatter |
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Gremium | ||
Sozialausschuss | 08.04.2014 | |
Stadtverordnetenversammlung | 14.04.2014 | Frau Brandt |
Finanzielle Auswirkungen: | X | JA | NEIN | ||
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Mittel stehen zur Verfügung: | X | JA | X | NEIN | |
Produktsachkonto: | 36515.5211010 bzw. 36515.090000, Projekt 110 | ||||
Gesamtaufwand/-auszahlungen: | 27.800 € /23.969 € | ||||
Folgekosten: | Jährlich 55.600 €/ 46.313 €/ | ||||
Bemerkung: |
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Containeranlage (gemäß Sachverhalt Ziffer 3) zu kaufen und auf dem Gelände der Grundschule Am Reesenbüttel, Schimmelmannstraße zu errichten. Die Mittel stehen beim PSK 36515.0900000, Projekt 110 zur Verfügung.
Mit der Vorlagen-Nr.: 2013/136/1 wurde mehrheitlich am 16.12.2013 beschlossen, dass die erforderlichen Räume für die Schaffung von weiteren Hortgruppen durch den Kauf von Containern oder durch die Anmietung oder anderweitige Nutzung von Räumen der evangelischen Kirche an der Sankt Johanneskirche geschaffen werden.
1. Gemäß Verhandlungen mit den zuständigen Vertretern der Ev.- Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg kann das Grundstück Rudolf-Kinau-Straße 13 bis 17 (ehemaliges Gemeindezentrum und Pastorat) im Wege des Erbbaurechts für 99 Jahre übernommen werden. Verhandelt wurde ein Erbbauzins für die ersten 10 Jahre mit 4 %, sofern es sich um eine öffentliche Nutzung (Hort, KiTa etc.) handelt. Für andere Nutzungen durch Dritte ist der erhöhte Erbbauzins von 5 % zu leisten.
Als Grundstückswert wird von der Kirchengemeinde ein Betrag von 1.000.000 € zugrunde gelegt. Dieser setzt sich aus dem Bodenwert und dem Gebäuderestwert des Grundstücks Rudolf-Kinau-Straße 13 bis 17 zusammen. Abgezogen wird der Gebäuderestwert von 110.000 € der Rudolf-Kinau-Straße. Dies wurde im Zusammenhang mit dem Grundstück Wulfsdorfer Weg 111 verhandelt. Die Stadt verzichtet im Gegenzug auf ihre Rechte aus dem Grundstücksüberlassungsvertrag Wulfsdorfer Weg 111. Obwohl die Stadt ein Zweitgutachten beauftragt hat und dabei ein um knapp 20 % niedrigerer Bodenwert ermittelt worden ist, hält die Ev.-Luth. Kirchengemeinde an ihrer Preisforderung fest.
Weitere Einzelheiten zum Erbbaurechtsvertrag enthält die Vorlage 2014/038.
Wirtschaftlicher ist der Kauf der Containeranlage, wenn davon ausgegangen wird, dass die Container zum Restwert veräußert werden könnten. Eine weitere Verwendung ist denkbar, da Räumlichkeiten in vielen Bereichen benötigt werden.
Beim Kauf von Containern könnten die Räume von beiden Nutzern (Hort und Schule) vor Ort genutzt werden. Eine Schulnutzung in der Rudolf-Kinau-Straße ist dagegen nicht möglich.
Die Schule kann die provisorische Lösung zur Unterbringung der Hortkinder in der RudolfKinau-Straße 13 bis 17 bis zur Fertigstellung des Ersatz- und Ausbauprogramms der Schule akzeptieren.
Sie sieht den Vorteil für die Rudolf-Kinau-Straße 13 bis 17, da bei Umsetzung des Ersatz-und Ausbauprogramms für die Grundschule weitere Container (Ersatzräume) aufgestellt werden müssen. Die Stellfläche auf dem Schulgelände ist begrenzt, sodass hier die angedachte Stellfläche der Hortcontainer (links vor der Schule) genutzt werden könnte.
Der Träger der Hortbetreuung akzeptiert beide Varianten. Er favorisiert der Standort Rudolf-Kinau-Straße 13 bis 17. Dies hat den Vorteil, dass die Gruppen „entzerrt“ werden. Das Mittagessen in der Rudolf-Kinau-Straße kann problemlos erfolgen, da dort eine Küche vorhanden ist. Eigene Toilettenanlagen und Außenanlagen sind vorhanden. Auch das weitere „Containerdorf“ bei Umsetzung des Ersatz-und Ausbauprogramms spricht für die Rudolf-Kinau-Straße 13 bis 17.
Die Verwaltung bevorzugt ebenfalls die Übernahme des Grundstücks Rudolf-Kinau-Straße durch den verhandelten Erbbaurechtsvertrag. Für die ersten Jahre erfolgt eine öffentliche Nutzung durch den Hortbereich. Im Anschluss bestünde die Möglichkeit eine weitere soziale Nutzung – z. B. seniorengerechte Wohnungen - an dieser Stelle langfristig auszuüben.
Schließlich wird über die Paketlösung mit dem Wulfsdorfer Weg 111 Rechtssicherheit bei den gegenseitigen Grundstücksrechten erzielt.
Um entsprechende Räumlichkeiten für die neuen Hortgruppen rechtzeitig zu schaffen, muss eine Beschlussfassung im April erfolgen. Für beide Varianten wird diese Zeit benötigt, um fristgerecht mit dem Hortbetrieb beginnen zu können.
Zur Übergabe der Trägerschaft der Ev.-Luth. Kindertagesstätten an den Kirchengemeindeverband Hamburg-Ost wird eine gesonderte Vorlage gefertigt. Hintergrund ist, dass die Verträge über das Erbbaurecht mit dem Grundstück Wulfsdorfer Weg 111 verknüpft“ sind.
Auch hat die Kirche zurzeit ein aus städtischer Sicht unzureichendes Angebot über die Eigenbeteiligung als Kindertagesstättenträger vorgelegt. Bis zum Jahr 2019 soll aus kirchlicher Sicht der Betrag schrittweise auf 0 Euro reduziert werden.
Kommt es zu keinem Vertrag über die Rudolf-Kinau-Straße, muss über die Besonderheit des Grundstücksüberlassungsvertrages Wulfsdorfer Weg von 1964 (Zweckbindung und Mieteinnahmen) in weiteren Verhandlungs- und ggf. Streitverfahren eine Lösung gefunden werden.
Dieses Verfahren könnte sehr langwierig sein und ist im Ergebnis offen.
Die wirtschaftliche Belastung durch den Erbbaurechtsvertrag ist dagegen im Ergebnis für die Stadt überschaubar und vertretbar. Dieser Lösung sollte unter Abwägung aller Vor-und Nachteile der Vorzug gegeben werden. Über die Eigenbeteiligung der Kirche für die Kindertageseinrichtungen ist noch weiter zu verhandeln.
Michael Sarach Bürgermeister
Gegenüberstellung der Aufwendungen